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Aufgelesen: Unglaublich

03.11.2018 - Fake News? Geht gar nicht! Eine Riesenwelle der Empörung schwappt daher auch regelmäßig durch die Medien-Landschaft, wenn wieder einmal die Bösen dieser Welt – am beliebtesten bei den Mainstream-Journalisten ist derzeit immer noch der schlimme Trump – ihr Unwesen mit der Berichterstattung über die Wahrheit (oder was die meisten dafür halten) treiben. Doch nun das!! Man mag es nicht glauben, aber es stimmt. Ausgerechnet das allseits so überaus geschätzte Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" wurde jüngst bei der Verbreitung eben solcher Fake News ertappt – und musste gegenüber der AfD eine Unterlassungserklärung abgeben.

Wie die Online-Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung berichtet, habe der "Spiegel" in seiner gedruckten Ausgabe 42/2018 von Fahrten von AfD-Bundestagsabgeordneten mit der Fahrbereitschaft des Deutschen Bundestags berichtet. Die Abgeordneten hätten sich in ein Bordell chauffieren lassen und die Rechnungen mit den Einzelposten als Bewirtungsbelege bei der Bundestagsverwaltung eingereicht. Doch nichts von den "Fakten" stimme, der Autor des Spiegel-Artikels Markus Feldenkirchen erklärte, er habe sie sich ausgedacht.

Das Problem nur: Diese Erklärung wurde online erst hinter der sogenannten "Bezahlschranke" abgegeben, also erst lesbar, wenn man für den Artikel bezahlt hat. Die AfD erwirkte eine Unterlassungserklärung, der "Spiegel", früher eher dafür bekannt, alles bis zum bitteren juristischen Ende durchzufechten, erklärte sich "kulanzweise" bereit, die Erklärung abzugeben.    

 

Das hindert "Spiegel online" allerdings nicht daran, weiterhin das Kreuz der moralischen Empörung hochzuhalten und dem ach so üblen Trump Unredlichkeit im Umgang mit der Wahrheit vorzuwerfen. Bleibt nur noch festzuhalten: Das unglaubliche Nachrichtenmagazin erwähnt seinen Fehltritt auf seinen Online-Seiten natürlich mit keiner Silbe.