Keine Gelage am Barumer See

Samtgemeinde erlässt für Himmelfahrt Allgemeinverfügung zum Schutz der Tierwelt

Bardowick, 11.05.2014 - Vorsorglich hat die Samtgemeinde Bardowick Sauf- und Gröhlgelagen am Barumer See am sogenannten Vatertag einen Riegel vorgeschoben. Mit einer Allgemeinverfügung hat sie in der Zeit vom 28. Mai, 18 Uhr, bis 30. Mai, 6 Uhr, das Befahren der gekennzeichneten Flächen und das Versammeln auf diesen Flächen rund um den Barumer See verboten.

Untersagt ist ferner das Betreiben von Radiogeräten und die Erzeugung von Lärm, die geeignet ist, die Tierwelt zu beunruhigen. Ebenfalls verboten ist das Mitführen und Trinken von Alkohol auf den markierten Flächen. Die Samtgemeinde begründet die Allgemeinverfügung mit dem Hinweis auf das Bundesnaturschutzgesetz. Danach ist es verboten, wildlebende Tiere zu beunruhigen und ihren Lebensarum zu zerstören. "Bei den markierten Flächen handelt es sich um besonders schützenswerte Flora-Fauna-Habitate, die vor allem in der Brut- und Setzzeit der Ruhe bedürfen. Durch das Betreten der freien Landschaft über den normalen Spaziergang hinaus ist diese Ruhe nicht mehr gegeben", heißt es in der Verfügung.