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Betrüger locken mit falschen Gewinnen

Lüneburg, 12.09.2014 - Wie bei der Polizei jetzt bekannt wurde, ist ein Ehepaar aus Lüneburg Opfer von Betrügern geworden. Das Ehepaar im Alter von 76 und 77 Jahren hatte im Juli einen Anruf bekommen und war über einen angeblichen Gewinn von mehreren hunderttausend Euro informiert worden. In diesem Fall war angegeben worden, der Gewinn sei durch das Abonnement von bestimmten Zeitschriften zustande gekommen. Statt des Gewinnes, sollte das Ehepaar jedoch zunächst Zahlungen leisten. Die Täter gingen dabei außerordentlich geschickt vor und erbeuteten so in mehreren Schritten mehrere tausend Euro.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang: Aktuell werden häufig älteren Menschen angebliche Gewinne, zum Beispiel 50.000 Euro oder ein hochwertiges Auto, am Telefon versprochen, sofern die Gewinnerin oder der Gewinner für angebliche Steuern oder andere Kosten in Vorleistung tritt. Eine Auszahlung des Gewinns erfolgt jedoch nie, versichert die Polizei.

Wie die POlizei weiter mitteilt, müssen Opfer mit weiteren Anrufen und Forderungen rechnen. Die Anrufer geben sich als Notare, Rechtsanwälte, Polizeibeamte und Staatsanwälte aus.

Die Polizei rät:

  • Schenken Sie telefonischen Gewinnversprechen keinen Glauben. Insbesondere wenn die Einlösung des Gewinns an Bedingungen geknüpft ist.
  • Lassen Sie sich von angeblichen Amtspersonen am Telefon nicht unter Druck setzen. Angehörige deutscher Strafverfolgungsbehörden würden Sie niemals am Telefon zu einer Geldüberweisung nötigen. Bei echten Gewinnen müssen Sie kein Geld im Voraus überweisen.
  • Geben Sie telefonisch keine persönlichen Informationen weiter: keine Telefonnummern, Adressen oder Kontodaten, Bankleitzahlen Kreditkartennummern oder Informationen zum persönlichen Umfeld.
  • Ändern Sie gegebenenfalls Ihre Rufnummer um künftig nicht belästigt zu werden. Wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt oder Sie bereits Opfer einer Straftat geworden sind, wenden Sie sich an die Polizei unter 110.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Beratungsstelle Ihrer Polizeidienststelle oder im Internet unter www.polizei-beratung.de.