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Geistig Verwirrter zündet Feuer in seiner Wohnung an

Lüneburg, 17.05.2015 - Am Abend des 15. Mai wurden Polizei und Feuerwehr zu einem Einsatz in die Straße Hinter der Saline gerufen. Gegen 21.30 Uhr hatte ein Mann auf einem Tisch in seiner Wohnung ein Feuer entzündet. Alarmiert durch einen ausgelösten Rauchmelder riefen andere Mieter bei Feuerwehr und Polizei an. Der Mann öffnete jedoch den Einsatzkräften nicht, sodass diese gegen seinen Willen eindringen und ihn überwältigen mussten. Anschließend erfolgte eine Einweisung in die Psychiatrische Klinik, um eine weitere Fremd- und Selbstgefährdung zu verhindern. Dort wird er nun wohl auch auf seinen Geisteszustand hin untersucht.

Lüneburg - Brennende Zeitungen lösen Brandmelder aus
In der vergangenen Nacht löste um 3 Uhr morgens ein Brandmelder in einem Mehrfamilienhaus in der Lüneburger Weststadt aus. Einem dadurch alarmierten Mann gelang es, einen im Treppenhaus brennenden Stapel Zeitungen zu löschen. Personen kamen nicht zu Schaden.

Lüneburg - Einbrecher lässt Fahrradkorb und Fahrradschlösser zurück
Am Abend des 15. Mai bemerkte eine Mieterin, dass drei Kellerverschläge in einem Mehrfamilienhaus in der Bögelstraße aufgebrochen waren. Wie die Untersuchungen der Polizei ergaben, hat der Täter einen Vodafone-Router entwendet und dafür einen Fahrradkob und vier geknackte Fahrradschlösser zurückgelassen.

Lüneburg - Solarmodule gestohlen
In der Zeit vom 2. bis 16. Mai entwendeten unbekannte Täter zwei Solarmodule im Wert von etwa 2.800 Euro, die auf dem Dach einer Laube in der Kleingartenkolonie "Krähensaal" angebracht waren.

Scharnebeck - Einbruch in Kletterpark
In der Nacht zum 17.05. brachen unbekannte Täter das Schiebetor zum Kletterpark Scharnebeck auf. Sie gelangten ins Gebäude und entwendeten Bargeld aus der Wechselgeldkasse.

Lüneburg - Autos zerkratzt
In der Zeit vom 13. bis 15. Mai wurde der Lack an zwei Pkw zerkratzt, die in der Bertha-von-Suttner-Staße am Straßenrand geparkt waren.

Barendorf - Ehemann in Gewahrsam genommen
Am 16. Mai gegen 3.40 Uhr suchte ein 50-jähriger Mann den Wohnort seiner Ehefrau in Barendorf auf, obwohl er sich dort aufgrund einer gerichtlichen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz nicht aufhalten darf. Da er gegenüber den Polizeibeamten angab, weiterhin solche Straftaten zu begehen, wurde er in Gewahrsam genommen. Nach seiner Entlassung am Morgen ließ er sich von einem Taxi nach Barendorf fahren, obwohl er kein Geld zur Bezahlung des Fahrpreises hatte. Nachdem er dann auch noch erneut das  Grundstück seiner Frau betreten hatte, wurde er bis zum Nachmittag zur Verhinderung weiterer Taten in Gewahrsam genommen.