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Angeklagter in Kleingartenkolonie festgenommen

Lüneburg, 20.09.2016 - Weil er nicht vor Gericht erschien, nahm die Polizei den 57-jährigen Angeklagten heute in den Morgenstunden nach einem Hinweis in einer Kleingartenkolonie in Lüneburg fest. Der Mann ist aktuell Angeklagter vor der 2. Großen Jugendkammer am Landgericht Lüneburg. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg wirft ihm vor, zwischen Februar 2013 und Juni 2015 in seiner Wohnung in Amelinghausen in acht Fällen sexuelle Handlungen an seinem Enkelkind vorgenommen zu haben.

Da der 57-Jährige nicht zum ersten Verhandlungstermin erschien, erließ die Kammer Haftbefehl. Der Angeklagte wurde durch Beamte des Einsatz- und Streifendienstes heute im Rahmen der Festnahme an die Justizvollzugsanstalt Lüneburg überstellt.

Barendorf - Einbrecher in die Flucht geschlagen
Einen Einbrecher auf frischer Tat ertappten zwei Zeugen gestern Morgen in einem Einfamilienhaus im Schlehenwinkel. Der Mann war durch eine Terrassentür ins Gebäude eingebrochen. Dort wurde der Täter durch die Zeugen ertappt, woraufhin dieser aus einem Fenster im ersten Stockwerk sprang und trotz sofortiger Fahndung der Polizei flüchten konnte. Gestohlen wurde nichts. Hinweise nimmt die Polizei Lüneburg, Tel. 04131-8306-2215, entgegen.

Lüneburg - Körperverletzung
Gegen einen mutmaßlichen "Dennis" ermittelt die Polizei nach einer Körperverletzung in den Nachmittagsstunden des 18. September im Bereich des St.-Stephanus-Platzes. Der junge Mann hatte gegen 17 Uhr einen 13-Jährigen in den Schwitzkasten genommen und ihn anschließend getreten. Auch einen zur Hilfe kommenden 14-Jährigen riss der "Dennis" zu Boden und trat ihn. Die Polizei ermittelt.

Lüneburg - Versuchter Einbruch in Schule
Zu einem unvollendeten Einbruch kam es im Verlauf des Wochenendes in das Schulgebäude der Hermann-Löns-Schule. Unbekannte versuchten sich an einer Tür, scheiterten jedoch. Es entstand Sachschaden. 

Reppenstedt - Sachbeschädigung
Zu einem Streit zwischen mehreren Personen kam es gestern Morgen im Bereich eines Wohnhauses in der Lüneburger Landstraße. Dabei warf ein 24 Jahre alter afghanischer Staatsbürger gegen 8 Uhr eine Fensterscheibe mit einem Stein ein. Darüber hinaus bedrohte der junge Mann einen 20 Jahre alten iranischen Staatsbürger sowie einen 20-Jährigen. Hintergrund war ein Streit um ein gestohlenes Fahrrad.

Amelinghausen - Einschleichdiebe
In zwei Wohnhäuser in Amelinghausen drangen Unbekannte am gestrigen Tage ein. Die Täter gelangten in den Nachmittagsstunden unbemerkt durch eine geöffnete Terrassentür in ein Haus in der Behnstraße und erbeuteten Bargeld aus einer Geldbörse und einem Sparschwein. Am Bienenzaun brachen Unbekannte ebenfalls gestern in ein Einfamilienhaus ein. Hier wurde gewaltsam eine Terrassentür geöffnet und das Gebäude nach Wertgegenständen durchsucht. 

Lüneburg - Vandalen unterwegs
Einen Maschendrahtzaun, eine Schranke sowie ein Bedienteil beschädigten Vandalen im Zeitraum vom 17. auf den 18. September im Bereich des Geländes der Handwerkskammer in der Dahlenburger Landstraße. Es entstand Sachschaden von gut 1.000 Euro. 

Lüneburg - Einhandmesser beschlagnahmt
Ein Einhandmesser stellte die Polizei im Rahmen eines anderen Einsatzes gestern Nachmittag in der Konrad-Adenauer-Straße sicher. Der 41-Jährige händigte den Beamten das Messer freiwillig aus, das er in seiner Hosentasche mitführte. Ihn erwartet ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Hintergrund:
Wie die Polizei informiert, dürfen Messer mit einhändig feststellbarer Klinge nach dem Waffengesetz nicht geführt werden. Das Messer wird geführt, wenn über den fraglichen Gegenstand die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausgeübt wird. Dabei spielt die Länge der Klinge keine Rolle. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro und Einziehung des Gegenstands geahndet.

Das Führen eines Einhandmessers ist jedoch erlaubt, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Dies liegt insbesondere dann vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. Kein berechtigtes Interesse ist jedoch die Selbstverteidigung. Der Transport ist erlaubt, wenn sich das Messer in einem verschlossenen Behälter befindet.