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Uni zieht Unterlassungserklärung zurück

AStA bleibt bei seiner Behauptung - Transparency International gibt klein bei

Hansestadt, 28.09.2012 - Im Streit zwischen der Leuphana Universität Lüneburg und dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) um dessen Äußerungen über einen möglichen Verstoß der Uni gegen die Korruptionsrichtlinie des Landes Niedersachsen hat sich jetzt der AStA durchsetzen können. Wie die Uni heute mitteilte, werde sie die von ihr eingeforderte Unterlassungserklärung nicht weiter verfolgen. Der AStA hatte bereits vor zwei Wochen abgelehnt, die Erklärung zu unterschreiben.

"Die Universitätsleitung beabsichtigt, im Sinne einer sachlichen Zusammenarbeit es dabei bewenden zu lassen, da auch das wesentliche Ziel - Unterlassung und Richtigstellung durch Transparency - erreicht wurde", heißt es in einer von der Uni Lüneburg heute herausgegebenen Pressemitteilung.

Der AStA war vor 14 Tagen von einer Münchner Anwaltskanzlei aufgefordert worden, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Ihr Mandant war die Universitätsleitung, die sich damit gegen Behauptungen zur Wehr setzen wollte, die der AStA in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit Transparency International Deutschland am 2. Juli 2011 veröffentlich hatte. Darin hieß es, dass der niedersächsische Landesrechnungshof im Zusammenhang mit einer Sponsoringvereinbarung der Universität einen Verstoß gegen die Antikorruptionsrichtlinie des Landes Niedersachsen festgestellt habe (LGheute berichtete). Eine solche Feststellung, so die Uni, habe der Landesrechnungshof aber gar nicht getroffen.

Die Studenten-Vertreter blieben dennoch bei ihrer Behauptung und unterschrieben die Unterlassungserklärung nicht. "Aus Sicht des AStA ist die Wortwahl in der Pressemitteilung vom 2.7.2012 auf Basis des Prüfberichtes des Landesrechnungshofes eine zulässige Schlussfolgerung und von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt", erklärte der AStA heute. Denn aus Sicht des Landesrechnungshofes, so sieht es der AStA, hätte das Ministerium für Wissenschaft und Kultur beim Verhalten der Universität im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Sponsoringvereinbarung einschreiten müssen, um einen "bösen Anschein" zu vermeiden. Ein solcher Anschein, so der AStA weiter, reiche schon aus, um einen Verstoß gegen die Antikorruptionsrichtlinie des Landes Niedersachsen zu begründen. Allerdings sei die Übernahme der Landesrichtlinie für Stiftungsuniversitäten wie die Uni Lüneburg nicht zwingend, sie könne vom Land nur empfohlen werden. Bislang hat sich die Uni dieser Richtlinie nicht angeschlossen.

Die Universitätsleitung sieht sich mit ihrem Erfolg gegen Transparency International Deutschland, die jetzt eine entsprechende Erklärung unterschrieben hatte, dennoch am Ziel. "Die Anti-Korruptionsbewegung Transparency International e.V. wird ihre unwahren Behauptungen über die Leuphana Universität Lüneburg zukünftig unterlassen und richtigstellen", teilte die Uni mit.

Transparency-Geschäftsführer Dr. Christian Humborg erklärte heute dazu: "Transparency International Deutschland e. V. hat sich lediglich im Hinblick auf zwei einzelne Aussagen über die Universität, die in den verwendeten Formulierungen nicht ausreichend belegt werden konnten, zur Unterlassung verpflichtet." Um welche Aussagen es sich genau handelt, teilte die Organisation nicht mit. Sie forderte die Uni Lüneburg vielmehr auf, dem Landesrechnungshof die Offenlegung seines damaligen Berichts zu erlauben, um der Öffentlichkeit selbst einen Einblick in die umstrittenen Sachverhalte zu ermöglichen.

AStA-Sprecher Kevin Kunze zeigte sich heute dennoch erleichtert über den Schritt der Uni-Leitung: "Es ist positiv zu bewerten, dass der Streit nun aus der Uni herausgehalten werden kann."