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Aufatmen bei der Leuphana

Staatsanwaltschaft Stade stellt Ermittlungen gegen Vizepräsident Holm Keller ein

Lüneburg, 14.04.2014 - Die Staatsanwaltschaft Stade hat am 9. April ihre Ermittlungen gegen den hauptberuflichen Vizepräsidenten der Leuphana Universität Lüneburg, Holm Keller, eingestellt (AZ: NZS 141 Js 16863/13). Die Ermittlungen hätten keinerlei Hinweise auf Untreue oder Subventionsbetrug im Zusammenhang mit dem Neubau des Zentralgebäudes der Leuphana ergeben, teilte die Universität heute mit. Die Hochschule begrüßte das Ergebnis der Untersuchungen "mit großer Genugtuung". Sie sieht sich in vollem Umfang in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Universitätspräsident Sascha Spoun sagte: "Die abschließende Aufklärung aller im Zusammenhang mit dem neuen Zentralgebäude erhobenen Anschuldigungen hat zum erwarteten Ergebnis geführt, dass unser Vorgehen rechtlich nicht zu beanstanden ist. Damit sind nun alle immer wieder erhobenen Vorwürfe vom Tisch. Die Hexenjagd ist vorbei.“

Anlass der staatsanwaltlichen Ermittlungen waren Hinweise des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung "OLAF“. Im Zusammenhang mit dem neuen Zentralgebäude der Universität war "OLAF“ anonym behaupteten Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe "gegen die finanziellen und sonstigen Interessen der Europäischen Union" nachgegangen, hatte die niedersächsische Landesregierung in Hannover informiert und die Staatsanwaltschaft Verden eingeschaltet. An den Gesamtkosten des Baus ist die Europäische Union mit 10 Millionen Euro beteiligt.

Nach Prüfung des OLAF-Abschlussberichts habe sich für die Staatsanwaltschaft Verden jedoch kein Anfangsverdacht auf Korruptions- oder Wettbewerbsdelikte ergeben, wie sie von OLAF behauptet worden war. Sie stellte daraufhin am 26. Juni 2013 ihre Ermittlungen ein. Allerdings sah sie Anlass, mögliche Vorwürfe der Untreue in Zusammenhang mit den Vergabeverfahren zu überprüfen und leitete den Vorgang an die zuständige Wirtschaftszentralstelle der Staatsanwaltschaft Stade weiter. Die Staatsanwaltschaft Stade habe nun festgestellt, dass es auch keine Untreue gab, so die Universität.

Die Universität sieht sich nun in ihrer Auffassung bestätigt, wonach die wesentlichen Ausschreibungen zur Vergabe von Architekten- bzw. Fachplaner-Leistungen ordnungsgemäß durchgeführt, dokumentiert sowie in Abstimmung und nach Beratung mit einem erfahrenen Vergaberechtler vorgenommen worden seien. Es sei deshalb ausgeschlossen, dass es zu Verstößen gegen Vergabevorschriften gekommen sei, betont die Leuphana. Ein strafrechtlich relevanter Vorwurf gegen Mitglieder der Universitätsleitung könne nicht erhoben werden.

Im Zuge der OLAF-Untersuchungen und der Eröffnungen der Ermittlungsverfahren in Verden und Stade sah sich die Universität einer "wochenlangen Medienkampagne" ausgesetzt, die sich insbesondere gegen ihren hauptberuflichen Vizepräsidenten Holm Keller und den Architekten des neuen Zentralgebäudes Daniel Libeskind gerichtet habe, der seit 2007 eine nebenberufliche Professur an der Leuphana bekleidet.

Libeskind war bereits von der Staatsanwaltschaft Verden vollständig von dem Verdacht entlastet worden, seine Anstellung als Professor an der Leuphana habe nur dazu gedient, ihn ohne Ausschreibung als Planer gewinnen zu können. Auch für einen möglichen Interessenkonflikt zwischen dem Universitäts-Vizepräsidenten Holm Keller, Daniel Libeskind und der Firma Rheinzink über die inzwischen aufgelöste Proportion GmbH sahen die Strafverfolger keine Anhaltspunkte.

Bei der jetzt abgeschlossenen staatsanwaltschaftlichen Ermittlung sei es auch um weitere Anschuldigungen wie etwa die Verletzung oder Umgehung von Ausschreibungspflichten, die Nicht-Einhaltung der Regeln von Vergabeverfahren oder eine unzulässige Stückelung und freihändige Vergabe von Aufträgen sowie angeblich falsche Flächenangaben und nicht förderfähige Rechtsberatungskosten gegangen, berichtet Johannes Eisenberg, der Anwalt Kellers. Sein Fazit: "Alle diese Vorwürfe haben sich nach ausführlichen und umfassenden Überprüfungen durch die Staatsanwaltschaft als haltlos erwiesen.“

Auch Dr. Volker Meyer-Guckel, der Vorsitzende des Leuphana-Stiftungsrats, zeigte sich erleichtert. "Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätigt die Einschätzung des Stiftungsrats, dass strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen die Hochschulleitung nicht erhoben werden können. Ich habe die Hoffnung, dass es nun ein Ende hat mit öffentlichen Vorverurteilungen und Unterstellungen, die der Person Holm Keller und der Universität in der Vergangenheit großen Schaden zugefügt und sich zum wiederholten Male als ungerechtfertigt erwiesen haben.“