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Stadt legt Unterlagen für A39 aus

Planfeststellungsverfahren beantragt - Betroffene können sich bis zum 27. Juni äußern

Hansestadt, 04.05.2012 - Für den ersten Bauabschnitt der Autobahn 39 werden vom 14. Mai bis 13. Juni die Planfeststellungsunterlagen öffentlich ausgelegt. Bis zum 27. Juni haben Anlieger und andere Betroffene Gelegenheit, ihre Einwendungen gegen den Plan zu äußern. Der erste Bauabschnitt der A39 umfasst die Strecke zwischen der Anschlussstelle L216 am nördlichen Stadtrand Lüneburgs und der Anschlussstelle B216 im Stadtteil Neu Hagen.

In den Dokumenten finden sich neben einem Erläuterungsbericht auch eine Untersuchung der Umweltauswirkungen, eine schalltechnische Untersuchung, eine luftschadstofftechnische Untersuchung, eine wassertechnische Untersuchung, ein landschaftspflegerischer Begleitplan, ein Artenschutzbeitrag sowie eine FFH-Verträglichkeitsprüfung.

Die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erfolgt im Rahmen des vom Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beantragten Planfeststellungsverfahrens. Die Unterlagen können im Bereich Umwelt der Hansestadt Lüneburg, Bei der Ratsmühle 17a, eingesehen werden. Die Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 7.45 Uhr bis 12.30 Uhr, freitags von 7.45 Uhr bis 12 Uhr und zusätzlich montags, dienstags und mittwochs von 13.15 Uhr bis 15.30 Uhr sowie donnerstags von 13.15 Uhr bis 18 Uhr.

Einwendungen können - schriftlich oder zur Niederschrift - bis einschließlich Mittwoch, 27. Juni, geäußert werden. Adressat ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 33, Planfeststellungsbehörde, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Auch die Hansestadt Lüneburg, Am Ochsenmarkt 1, 21335 Lüneburg, nimmt Einwändungen entgegen und leitet diese entsprechend weiter.

Darüber hinaus liegen die Unterlagen auch in den Gemeinden Adendorf und Mechtersen sowie den Samtgemeinden Bardowick, Scharnebeck, Ostheide und Ilmenau aus. Dort haben Anlieger und andere Betroffene ebenfalls die Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen. Einwendungen, die nach Ablauf der Frist ankommen, werden nicht berücksichtigt.