header

Stadt gibt klein bei

Verwaltungsausschuss akzeptiert Disziplinarurteile des Verwaltungsgerichts - Verfahrensende weiter offen

Hansestadt, 22.08.2012 - Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am vergangenen Montag beschlossen, keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu den Disziplinarverfahren gegen den Ersten Stadtrat Peter Koch und den Leiter des Fachbereichs 5, Eckhard Rödenbeck, einzulegen. Das gab die Stadt heute in einer Pressemitteilung bekannt.

In den gegen die beiden städtischen Beamten geführten Disziplinarverfahren hatte das Verwaltungsgericht am 20. Juni 2012 seine Entscheidungen verkündet. Wie berichtet hatte die Stadt Lüneburg beiden Beamten Versäumnisse bei der Anmietung von Räumen im Pulverweg für die Jugendwerkstatt vorgeworfen. Zwar hatte der Verwaltungsausschuss von einem Disziplinarverfahren absehen wollen, doch Koch und Rödenbeck zogen vor Gericht, um die gegen sie gerichteten Vorwürfe aus der Welt zu schaffen.

Das Verwaltungsgericht kam im Juni zu dem Ergebnis, dass die gegen den Ersten Stadtrat Peter Koch erhobenen Vorwürfe unbegründet seien, in dem Disziplinarverfahren gegen Eckhard Rödenbeck aber bestätigten die Richter einen der beiden vom Verwaltungsausschuss beanstandeten Punkte (LGheute berichtete).

Nach Zugang der schriftlichen Urteilsbegründungen hatte der Verwaltungsausschuss am Montag nun darüber zu entscheiden, ob gegen die Urteile Anträge auf Zulassung der Berufung gestellt werden sollen und damit die Verfahren weiter betrieben werden. Dies soll, wie die Stadt heute mitteilte, nicht geschehen, der Verwaltungsausschuss hat beschlossen, in beiden Verfahren - sowohl gegen Peter Koch als auch gegen Eckhard Rödenbeck - keine Rechtsmittel einzulegen.

|| Verfahren wohl noch nicht zuende ||

Doch dass damit beide Kapitel beendet sind, glaubt wohl auch die Stadt noch nicht so recht. Denn der Verwaltungsausschuss selbst rechnet im Disziplinarverfahren gegen Eckhard Rödenbeck mit einer Fortsetzung des Verfahrens und kündigte bereits an, sich weiterhin anwaltlich vertreten zu lassen, sollte Rödenbeck in die Berufung gehen. Dieser hatte einen entsprechenden Schritt bereits vor einigen Tagen gegenüber den Medien angekündigt.

Peter Koch selbst äußerte sich zufrieden über die Entscheidung im Verwaltungsausschuss: "Ich bin erleichtert, dass das Verfahren nun zum Abschluss kommt und Zweifel an meiner Arbeit ausgeräumt sind." Das Urteil des Verwaltungsgerichts sei wohl abgewogen und korrekt, so Koch, eine andere Entscheidung im Verwaltungsausschuss hätte ihn daher auch überrascht.

|| Koch kämpft um Anwaltskosten ||

Ein "Nachgeplänkel", wie Koch sich ausdrückte, werde es aber auch in seinem Fall noch geben. Denn obwohl das Verwaltungsgericht in seinem Urteil festgelegt hat, dass die Kosten des Verfahrens die Stadt zu tragen habe, sei noch ein nicht unerheblicher Betrag an Anwaltskosten offen, den zu übernehmen er nicht gewillt sei. "Bei diesem über zwei Jahre andauernden komplizierten Verfahren habe ich mich - wie auch die Stadt - fachanwaltlich beraten lassen. Die vom Gericht hierfür angesetzten Kosten in Höhe von 861 Euro aber reichen bei weitem nicht aus", so Koch, der nun noch um die Erstattung seiner Anwaltskosten in Höhe von rund 15.000 Euro kämpfen will.

Koch deutete zudem an, dass er nach Ablauf seiner Amtszeit Anfang 2014 nicht erneut für das Amt des Ersten Stadtrats kandidieren werde. "Dann bin ich 61. Auch wenn mir die Arbeit Freude bereitet, weitere acht Jahre möchte ich dieses Amt nicht mehr ausüben", sagte Koch. Er könne sich aber vorstellen, danach wieder als Jurist beratend tätig zu sein oder auch ehrenamtliche Aufgaben zu übernehmen. Politische Ambitionen hege er derzeit nicht, so Koch.