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"Komplett in den Sand gesetzt"

Landtagsabgeordnete Karin Bertholdes-Sandrock kritisiert mangelhafte Umsetzung des Hundegesetzes

Hannover/Lüchow, 06.10.2013 - Seit dem 1. Juli dieses Jahres ist in Niedersachsen das neue Hundegesetz in Kraft. Es schreibt allen Hundebesitzern die Anmeldung ihrer Vierbeiner in einem Zentralen Register und die Pflicht zum Nachweis der Sachkunde verbindlich vor. Doch die Umsetzung des Gesetzes stößt auf Kritik, Hundehalter haben bereits erfolgreich gegen das Gesetz geklagt. Die CDU-Landtagsabgeordnete Karin Bertholdes-Sandrock aus Lüchow wirft der neuen Landesregierung jetzt Versagen auf ganzer Linie vor. 

"Die neue Landesregierung hat die Umsetzung des Hundesgesetzes komplett in den Sand gesetzt", empört sich Karin Bertholdes-Sandrock. Sie kritisiert hohe bürokratische Hindernisse, die zu verständlicher Verärgerung bei den Hundehaltern geführt hätten. So sei die Anmeldung eines Hundes im Zentralen Hunderegister kostenpflichtig, obwohl die Eingabe der Daten per Internet vom Hundehalter selbst erfolge. Werde der Hund hingegen schriftlich oder telefonisch angemeldet, so erhöhten sich die Gebühren nochmals. "Ein Unding", befindet Bertholdes-Sandrock.

Als echten Dilettantismus bezeichnet die CDU-Politikerin auch die handwerklichen Mängel, die der Landesregierung unterlaufen seien. Das Landwirtschaftsministerium, so Bertholdes-Sandrock, habe verschlafen, die Gebühr rechtlich abzusichern und sie in die allgemeine Gebührenordnung eintragen zu lassen. Hundehalter konnten daher gegen die Gebühr klagen und hätten vor Gericht Recht bekommen. Nun müsse die Landesregierung ihren Fehler korrigieren und die Gebühren nacherheben.

Bekanntlich hatte die vorherige Landesregierung von CDU und FDP 2011 ein Hundegesetz beschlossen, das helfen sollte, Beißunfälle zu vermeiden und den Opferschutz zu verbessern. Zum 1. Juli 2013 trat es in Kraft (LGheute berichtete). "Unser Ziel war die bessere Schulung von Hundehaltern, um es erst gar nicht zu Übergriffen kommen zu lassen, und - wenn nötig -  die problemlose Ermittlung des Halters", sagt Bertholdes-Sandrock. "Mit der Haftpflichtversicherungspflicht kam auch die Sicherheit der finanziellen Entschädigung für Opfer", so die Abgeordnete weiter.

"Wir wollten mit bewährten Melderegistern wie zum Beispiel Tasso zusammenarbeiten und auch die Ohrtätowierungen bei Rassehunden anerkennen", so Bertholdes-Sandrock. Sie bedauert zudem, dass der große Erfahrungsschatz bestehender Institutionen nicht genutzt worden sei und deshalb neues Personal hätte geschult werden müssen. "Das bezahlt alles der Hundehalter zusätzlich zu seiner Hundesteuer", wertet die Abgeordnete.

Auch die Handhabung des Sachkundenachweises, den Hundehalter ablegen müssen, die sich nach dem 1. Juli einen Hund angeschafft haben, kommt bei der CDU-Politikerin nicht gut an. Sie kritisiert, dass die Auswertung der Ergebnisse nach Ablegung der theoretischen Prüfung per Internet dem zentralen Register übertragen werden. "Das ist ein Vertrauensbruch gegenüber den Prüfern, die mit den Hundehaltern die Prüfungen vorbereitet haben", so Bertholdes-Sandrock.