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Zu viel Lärm für die Anwohner

Gericht stoppt Bebauungsplan für Lüneburger Neubaugebiet

Lüneburg, 14.03.2014 - Der Stadt Lüneburg und den Investoren am Baugebiet "An der Wittenberger Bahn" droht Ungemach. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 10. März den Bebauungsplan der Stadt für dieses Gebiet gestoppt. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Antragsteller, die befürchten, dass die Bebauung den Bahnlärm reflektiert und der vom Baugebiet ausgehende Zusatzverkehr von täglich rund 1.000 Fahrzeugen auf der Friedrich-Ebert-Brücke zu weiteren Lärmbelastungen führt.

Der Bebauungsplan ist Grundlage für die Errichtung des Wohnviertels "Ilmenau Garten", das südlich des Bahnhofs zwischen den Bahngleisen im Osten und der Ilmenau im Westen auf einem langgestreckten Brachgelände, dem Bahngelände der früheren Wittenberger Bahn, verwirklicht werden soll. Er sieht zur Bahn hin mehrere Riegel aus dreigeschossigen Wohngebäuden vor, die den Rest des Plangebietes vom Bahnlärm abschirmen sollen.

Gegen die Pläne hatten sich die Antragsteller per Eilantrag gewandt, die durch die Riegelbebauung eine Verstärkung des Bahnlärms für die Bewohner östlich der Bahngleise befürchten. Zwar hat ein von der Stadt eingeholtes Gutachten ergeben, dass die zusätzliche Lärmzunahme akustisch nicht wahrnehmbar sei. "Allerdings hat die Stadt in ihrer Abwägung nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Lärmbelastung der Antragsteller bereits jetzt nachts oberhalb der Schwellenwerte lfür eine Gesundheitsgefährdung liege", heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. In einem solchen Fall seien auch geringfügige zusätzliche Belastungen von Bedeutung. Das Gericht sehe aber die Möglichkeit, "den Planungsfehler in einem ergänzenden Verfahren zu korrigieren, ohne die Planung insgesamt aufzugeben."