header

Am 15. Juni ist Stichwahl in Lüneburg

Informationen zum zweiten Durchgang für die Oberbürgermeister-Wahl

Lüneburg, 02.06.2014 - Bei der Wahl für das Amt des Oberbürgermeisters am 25. Mai 2014 konnte keiner der vier zur Wahl Angetretenen mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen für sich verbuchen, deshalb gehen nun die beiden Bestplatzierten in die Stichwahl: Amtsinhaber Ulrich Mädge (SPD), der im ersten Wahlgang 48,7 Prozent erzielte, sowie Eckhard Pols (CDU), der im ersten Wahlgang auf 24,1 Prozent kam. Sieger des zweiten Wahlgangs ist derjenige, der die meisten gültigen Stimmen erhält.  

Wer bei der Stichwahl wählen darf

Im Prinzip dürfen all diejenigen wählen, die schon im ersten Wahldurchgang zur OB-Wahl aufgerufen waren. Also Lüneburger im Alter ab mindestens 16 Jahren mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit, rund 58.360 Wahlberechtigte - unabhängig davon, ob sie ihr Wahlrecht auch tatsächlich genutzt haben. Eventuell verändert sich diese Zahl auch noch: Wer nämlich zwischen Wahltag und Stichwahltag seinen 16. Geburtstag feiern konnte oder in einem bestimmten Zeitraum vor dem ersten Wahltag ins Stadtgebiet zugezogen ist, kann unter Umständen für die Stichwahl wahlberechtigt sein, ohne es schon bei der Lüneburger OB-Wahl gewesen zu sein. Das gilt auch umgekehrt: Wer vor dem Stichwahltag in eine andere Gemeinde oder Stadt umzieht, wird aus dem Wählerverzeichnis gestrichen und darf nicht mitwählen.

 Dieselben Wahllokale

Es werden dieselben Wahllokale eingerichtet wie zum 25. Mai. Wer die Wahl versäumt oder per Briefwahl gewählt hat, findet die Angaben zum jeweiligen Wahllokal auf der grünen Wahlbenachrichtigungskarte oder auf www.lueneburg.de/wahl2014 oder informiert sich im Briefwahlbüro unter Tel. 04131-309-3200. Die Wahllokale sind am 15. Juni von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Rund 500 Wahlhelfer werden im Einsatz sein.

 Stichwahl geht auch per Briefwahl

Schon jetzt nimmt das Team im Lüneburger Briefwahlbüro Wahlscheinanträge entgegen. Außerdem haben rund 4800 Wähler bereits mit ihrem Antrag auf Briefwahl für den Hauptwahltag auch den Briefwahlantrag für eine eventuelle Stichwahl gestellt. Sie bekommen in den nächsten Tagen die Unterlagen zugeschickt bzw. können sie abholen, sofern sie dieses so auf ihrem Antrag angekreuzt haben.

Wer noch keinen Antrag gestellt hat, aber die Briefwahl nutzen möchte, kann entweder die Rückseite der grünen Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen oder den Wahlschein online beantragen auf www.lueneburg.de/wahl2014. Die Online-Funktion steht bis einschließlich Pfingstmontag, 9. Juni 2014, bereit. Spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr müssen alle Wahlbriefe vorliegen, sonst können sie nicht mehr berücksichtigt werden. Die Stimme kann auch direkt im Briefwahlbüro abgegeben werden, und zwar bis Freitag, 13. Juni 2014, 13 Uhr.

Das Lüneburger Briefwahlbürobefindet sich im Bürgeramt an der Bardowicker Straße 23, Tel. 04131-309-3200. Die Öffnungszeiten: Bis zum 12. Juni montags bis freitags jeweils 8 bis 18 Uhr sowie am Freitag, 13. Juni, 8 bis 13 Uhr - mittwochs Zugang ausschließlich über den Hintereingang des Bürgeramts auf dem Hof, dort befindet sich auch der Fahrstuhl ins Briefwahlbüro.