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Ungedrosselt an Lüneburg vorbei

Hannover lehnt Petition der Tempo-80-Forderer für Ostumgehung ab - CDU reagiert mit Unverständnis

Hannover/Lüneburg, 19.10.2014 - Einen Strich durch die Rechnung des selbsternannten Lüneburger Tempolimit-Kämpfers Borwin Pahl hat jetzt das Niedersächsische Verkehrsministerium gemacht. Es lehnt die von Pahl als Petition in den Landtag eingebrachte Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Lüneburger Ostumgehung auf 80 km/h ab. Das Ministerium beruft sich dabei auf gesetzgeberische Vorgaben und höchstrichterlliche Beschlüsse. Doch nicht nur Pahl, auch die Lüneburger CDU reagiert "mit völligem Unverständnis" auf die Meldung aus Hannover und wirft dem Ministerium vor, sich hinter "bürokratischen Vorgaben" zu verstecken.

Die CDU-Ratsfraktion bekräftigt durch ihren Vositzenden Niels Webersinn und Stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Gerhard Scharf, dass sie "kein Verständnis für die starre Haltung des Verkehrsministeriums in Hannover" habe. "Das angebliche Verständnis der rot-grünen Landesregierung für die berechtigten Belange der Bürger ist offensichtlich nur ein Lippenbekenntnis, und auch die Aussage der rot-grünen Mehrheitsgruppe im Rat der Hansestadt Lüneburg für ein Tempolimit sind offenbar nur leere Worte", heißt es in einer zu diesem Thema herausgegebenen Pressemitteilung der CDU-Ratsfraktion, die seit Jahren "nachhaltig und einstimmig die berechtigte Forderung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Bereich Moorfeld-Lüne und Kaltenmoor nach einem neuen Tempolimit auf der Ostumgehung" unterstütze.

Diese Forderung sieht ein Limit von 80 km/h für Pkw (bisher 100 km/h) und von 60 km/h für Lkw vor in dem Abschnitt von Lüneburg-Moorfeld bis zur Abfahrt Kaltenmoor. Nach Auffassung von Webersinn hätten die Bewohner einen Rechtsanspruch auf verbesserten Lärmschutz, da sich die Anzahl der Fahrzeuge pro Tag von den prognostizierten 15.000 auf 40.000 pro Tag erhöht habe.

Doch das sind gar nicht die Kriterien, nach denen das Ministerium ein Tempolimit entscheidet. Es beruft sich nicht auf die Anzahl der vorbeifahrenden Fahrzeuge, sondern auf die ermittelte Lärmbelastung, und die, so das Ministerium, liege mit 11 Dezibel unterhalb der Schwelle, ab der eine Geschwindigkeitsreduzierung möglich wäre. "Die hier gültige bundesrechtliche Regelung lässt eine Reduzierung der Geschwindigkeit für die B4 Ortsumgehung Lüneburg leider nicht zu", heißt es in der schriftlichen Antwort der Staatssekretärin im Verkehrsministerium, Daniela Behrens, an Borwin Pahl. Und weiter: "Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass das von uns beim Innenministerium eingeholte polizeiliche Verkehrslagebild für den in Rede stehenden Bereich insbesondere eine unauffällige Verkehrsunfallsituation beschrieben hat. Insgesamt können wir also dem Erwägungsbeschluss des Landtages nicht folgen." 

Gleichzeitig weist die Staatsekretärin auf die laufende "NORAH-Studie" hin, mit der Zusammenhänge zwischen Lärm, Belästigung, Denkprozessen und Gesundheit untersucht werden. "Das Ergebnis dieser Studie wird hoffentlich die Frage beantworten können, ab welchen Werten Lärm zu einer Gesundheitsschädigung führt", teilte die Staatssekretärin mit. Mit den Ergebnissen der Studie rechne sie ab Frühjahr 2015.