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Fahrräder müssen Platz machen

Neue Regelung am Bahnhof gilt in Wintermonaten - Stadt lässt Fahrräder entfernen

Lüneburg, 05.12.2014 - Für Fahrradfahrer wird es in den kommenden Wochen am Bahnhof vermutlich besonders eng. Denn in diesem Winter gelten dort erstmals die neuen Regeln, wonach jeweils zwischen November und März die Flächen auf dem Bahnhofsvorplatz auf einer Breite von mindestens 1,50 Metern für den Winterdienst freigehalten werden müssen. Die Stadt kündigte an, in den kommenden Tagen entsprechende Hinweisschilder aufzustellen.

Der Lageplan auf dem Hinweisschild zeigt den Bahnhof, den Westbahnhof, den Zentralen Omnibusbahnhof und den Radspeicher. Die freizuhaltenden Wege dazwischen sind schwarz-gelb schraffiert. Sie sollen es den Mitarbeitern der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) erleichtern, diese Bereichen, wo besonders viele Reisende und Fußgänger unterwegs sind, von Eis und Schnee freizuhalten. Denn in den vergangenen Wintern hatte das AGL-Team dort alle Hände voll zu tun, wild geparkte Räder einzeln per Hand beiseite zu räumen. Daran hatte auch die Fertigstellung des zweiten Fahrradparkhauses im vergangenen Jahr kaum etwas geändert.

Die Schilder zeigen, welche Flächen zukünftig auf einer Breite von mindestens 1,50 Metern frei bleiben müssen. Damit verbunden ist der dringende Appell von Stadt und AGL an alle, die den Bahnhof per Fahrrad ansteuern, die Abstellmöglichkeiten in den Fahrradparkhäusern zu nutzen und den Einsatzkräften für den Winterdienst so die Arbeit zu erleichtern. Auch Reisende, die mit Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen oder mit großem Gepäck unterwegs sind, haben es deutlich leichter, wenn sie sich auf ausreichend breiten, zügig geräumten Wege bewegen können.

Den neuen Regeln liegt die Straßenreinigungsverordnung zu Grunde. Sie erlaubt es auch, widerrechtlich abgestellte Gegenstände, in der Regel also vor allem Fahrräder, kostenpflichtig abzuräumen. Die Regelung gilt im Winterhalbjahr und künftig immer von Anfang November bis Ende März.

Unabhängig von dieser Regelung für den Winterdienst wird die Hansestadt Lüneburg in regelmäßigen Abständen auch weiterhin Schrottfahrräder rund um den Bahnhof unter die Lupe nehmen. In einem ersten Schritt werden auffällige Räder mit einer Banderole versehen, die den Besitzer auffordert, das Rad mitzunehmen. Geschieht das nicht, wird das Fahrrad zum Ordnungsamt gebracht. Die Besitzer können es dort dann gegen Zahlung eines Ordnungsgeldes wieder abholen. Dabei werden auch die Fahrradschlösser geöffnet. Da es ein Verstoß gegen die Straßenreinigungsvorschriften sei, sei auch kein Schadensersatz vorgesehen, wie die Stadt mitteilte. Sollte ein offensichtlich fahruntüchtiges Rad dem Reinigungs- und Räumdienst im Weg stehen, wird es auch ohne Vorwarnung abgeräumt.