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Es mal richtig krachen lassen

Tipps fürs korrekte Abfeuern der Silvesterraketen - Keine Böller auf dem Kalkberg

Lüneburg, 31.12.2014 - Nach den besinnlichen und ruhigen Weihnachtsfeiertagen steht vielen Lüneburgern der Sinn nach einer, im wahrsten Sinne des Wortes, krachenden Silvesterparty. Damit Mensch, Tier und Natur nicht durch unbedachten Umgang mit Feuerwerk zu Schaden kommen, bittet die Hansestadt Lüneburg alle Einheimischen und Gäste herzlich darum, die geltenden Regeln zu berücksichtigen. Vor allem der Kalkberg, das Naturschutzgebiet inmitten der Stadt, sollte von Silvesterknallern verschont bleiben.

Das Naturschutzgebiet Kalkberg mit seinem einzigartigen Ausblick über die Dächer der Hansestadt Lüneburg ist nicht nur zum Jahreswechsel ein beliebter Anlaufpunkt. Geschützte Fledermausarten, Kleinvögel und andere Tierarten, die dort zu Hause sind, würden sich allerdings sehr freuen, wenn die Besucher nur tagsüber kommen, sich leise verhalten und keinen Müll hinterlassen. Die zum Teil sehr lärmempfindlichen Tiere sind in der Silvesternacht gestresst genug und benötigen den Kalkberg unbedingt als Rückzugsgebiet. Jede Art von Feuerwerk ist dort absolut tabu! Darauf weisen die Hansestadt und der Landkreis noch einmal eindringlich hin.

Übrigens: Die Wege in dem Naturschutzgebiet werden bei Schnee und Eis nicht geräumt oder gestreut. Besucher betreten das Gelände auf eigene Gefahr.

Auch an folgenden Orten ist Feuerwerk untersagt:

In unmittelbarer Nähe von

 

  • Kirchen
  • Krankenhäusern 
  • Kinder- und Altersheimen sowie 
  • Reet- und Fachwerkhäusern

 

ist es laut bundesweiter Gesetzgebung verboten, Feuerwerk abzubrennen. Dieses Gesetz gilt auch an Silvester und Neujahr.

Wer um die enge Bebauung in der Lüneburger Altstadt weiß und schon einmal erlebt hat, wie schwer dort im Brandfall heranzukommen und ein Feuer zu löschen ist, der verzichtet am besten noch etwas großräumiger auf Feuerwerk und ist besonders vorsichtig.

Hinweise für den sicheren und rücksichtsvollen Umgang mit Silvesterfeuerwerk hat auch die Polizeiinspektion Lüneburg zusammengefasst (Auszüge):

1. Nicht nur zum Schutz vor Wind und Wetter sondern auch für die Sicherheit sollte auf die richtige Kleidung geachtet werden. Gerade Fleece und Kunststoffgewebe sind leicht entflammbar und sollten deshalb nicht getragen werden.

2. Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Auf Balkonen und Terrassen sollten leicht entflammbare Gegenstände weggestellt, Fenster und Türen geschlossen werden.

3. Die Gebrauchsanweisung eines Feuerwerkkörpers vor dem Gebrauch genau durchlesen.

4. Knallkörper niemals in geschlossenen Räumen verwenden. Raketen nur im Freien mit Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Autos und Gebäuden zünden. Zudem sollten Raketen aus großen Flaschen, die in Kästen stehen, gestartet werden.

5. Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal anzünden.

6. Feuerwerk (Kategorie 2) darf nur von Personen ab 18 Jahren und nur in der Zeit vom 31. Dezember bis 1. Januar abgebrannt werden. Pyrotechnische Munition darf mit Schreckschuss- und Signalwaffen nur vom 31. Dezember, 15 Uhr, bis zum 1. Januar, 5 Uhr, verschossen werden.

7. Besonders gefährlich - und daher verboten - sind nicht zugelassene oder selbstgebaute Knallkörper.

8. Keinesfalls sollten pyrotechnische Artikel unter, auf oder gar nach fahrenden Fahrzeugen geworfen werden.

9. Mit Feuerwerkskörpern niemals nach Personen werfen oder auf Personen schießen.

10. Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel (z.B. Kinderfeuerwerk) abbrennen lassen und sie dabei beaufsichtigen.