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Stadt will an Bettensteuer festhalten

Stadtkämmerin: Werden Veränderungen an der Satzung vornehmen

Lüneburg, 27.01.2015 - Nach dem gestrigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur sogenannten Bettensteuer hat sich heute die Stadt zu Wort gemeldet. Sie zeigte sich überrascht, dass vom Gericht Punkte kritisiert wurden, auf die seitens der Stadt besonderes Augenmerk gelegt worden sei. Stadtkämmerin Gabriele Lukoschek machte deutlich, dass die Stadt weiterhin an der Bettensteuer festhalten wolle. Dazu werde man die Satzung gemäß den Vorgaben des Gerichts anpassen.

Stadtkämmerin Gabriele Lukoschek: "Wir haben die Steuer in Lüneburg bewusst so gestaltet, dass beide Seiten - Hoteliers und Verwaltung - möglichst wenig Aufwand in der praktischen Umsetzung haben." Das gelte zum einen für die Steuerstaffel, die die Hotels auf Grundlage der DEHOGA-Kategorien lediglich in vier Sterne (3 Euro pro Gast) bzw. unter vier Sterne (2 Euro pro Gast) einteilt und zum anderen für das Lüneburger Modell der Ablösemöglichkeit.

"Es ist schade, dass es nun genau diese Punkte sind, die durch den Gerichtsentscheid hinfällig geworden sind. Bevor wir im nächsten Schritt entscheiden, welche Veränderungen wir an der Satzung vornehmen, müssen wir die Urteilsbegründung abwarten und auswerten. Dann werden wir dem Rat einen neuen Vorschlag unterbreiten. Die Steuer an sich steht für uns auch nach dem jetzigen Urteilsspruch nicht zur Disposition."