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Klinikum-Schießerei vor großem Prozess

Landgericht setzt 83 Verhandlungstage an - Besondere Sicherheitsvorkehrungen

Lüneburg, 19.02.2015 - Die Schießerei vor dem Lüneburger Klinikum vom vergangenen Jahr wird jetzt ihr gerichtliches Nachspiel haben. Vor der 10. großen Strafkammer - als Schwurgericht - beginnt am 10. März die Hauptverhandlung gegen sieben Männer einer kurdischstämmigen Familie wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz. Weitere 83 Fortsetzungstermine sind bis März 2016 anberaumt. Für die Verhandlungstage sind besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden.

Nach der zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklage der Staatsanwaltschaft Lüneburg soll es am 5. September 2014 in einem Lüneburger Fitnessstudio zu Streitigkeiten zwischen Angehörigen zweier kurdischstämmiger Familien gekommen sein. Dazu heißt es: Zwei Männer seien durch zerschlagene Glasflaschen schwer verletzt worden. Daraufhin hätten sich die sieben Angeklagten zur Blutrache entschlossen und sich mit Baseballschlägern, Schlagstöcken, Pfefferspray sowie einer Pistole und einem Revolver bewaffnet. Am 6. September 2014 sollen sie dann den Mitgliedern der ihnen verhassten Familie vor dem Klinikum Lüneburg aufgelauert und diese massiv angegriffen haben. Bei der anschließenden Auseinandersetzung hätten die Angeklagten acht Angehörige der überfallenen Familie zum Teil schwer verletzt und dabei auch deren Tod billigend in Kauf genommen. Unter anderem hätten drei Personen Schusswunden in den Bereichen Oberschenkel, Becken und Gesäß erlitten. 

Die anstehende Hauptverhandlung ist mit einem hohen organisatorischen und personellen Aufwand für das Landgericht Lüneburg verbunden: Die sieben Angeklagten - vier davon befinden sich derzeit in Untersuchungshaft - werden von insgesamt 14 Verteidigern vertreten. Von den mutmaßlich geschädigten Personen haben sechs Nebenklage erhoben. Sie werden von fünf Rechtsanwälten vertreten. Zudem hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg in ihrer Anklage knapp 80 Zeugen benannt, über deren Ladung die große Strafkammer jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden wird. Darüber hinaus findet das Verfahren unter umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen in einem besonders gesicherten Sitzungssaal statt, um einen sicheren und reibungslosen Ablauf der Hauptverhandlung zu gewährleisten.