header

Hinweise zum Auschwitz-Prozess in Lüneburg

Einschränkungen durch Gerichtsverhandlung in der Ritterakademie

Lüneburg, 16.04.2015 - Vor der 4. großen Strafkammer als Schwurgericht beginnt am 21. April um 9.30 Uhr im großen Saal der Ritterakademie in Lüneburg die Hauptverhandlung gegen den 93 Jahre alten Angeklagten Oskar Gröning, dem die Staatsanwaltschaft Hannover vorwirft, zwischen dem 16.05.1944 und 11.07.1944 im Konzentrationslager Auschwitz Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusammentreffenden Fällen geleistet zu haben Aufgrund des großen öffentlichen Interesses wird es zu Einschränkungen für die Öffentlichkeit kommen. Streng geregelt sind auch der Zugang zu den Sitzungssälen für Zuhörer.

Im Bereich der Straße Am Graalwall ist an den Verhandlungstagen aufgrund der Sicherheitsvorkehrungen mit Behinderungen zu rechnen. Der Am Graalwall befindliche Parkstreifen wird an den Verhandlungstagen der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird ab dem 21. April im Bereich der Neuetorstraße zwischen der Zufahrt zum unbefestigten Parkplatz des Landkreises Lüneburg und dem Schanzenweg eine Halteverbotszone ausgewiesen werden, die für Pressefahrzeuge reserviert sein wird. Die Parkplätze an der Kfz-Zulassungsstelle und an der Kreisverwaltung stehen Besuchern der Kreisverwaltung zur Verfügung.

Der Zugang zur Hauptverhandlung ist für die Öffentlichkeit wie folgt geregelt:
Neben den 60 Plätzen für Medienvertreter stehen weitere 60 Plätze für Zuhörer zur Verfügung. Medienvertreter und Zuhörer erhalten Zugang zum Gebäude ausschließlich über den Haupteingang. Dieser wird um 8.30 Uhr geöffnet. Beim Haupteingang befinden sich zwei Sicherheitsschleusen, eine für die Medienvertreter und eine weitere für Zuhörer. Prozessbeteiligten wird an den Sicherheitsschleusen bevorzugt Einlass gewährt.

Zuhörer werden in der Reihenfolge ihres Erscheinens in den Sitzungssaal eingelassen. Es dürfen nur so viele Zuhörer eingelassen werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Zuhörer müssen einen gültigen, auf ihren Namen ausgestellten amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Die Ausweise werden am Eingang kopiert; die Kopien nach Schluss der Sitzung vernichtet. Zuhörern ist nicht gestattet, Taschen in den Sitzungssaal mitzunehmen. Am Eingangsbereich werden Schließfächer bereitgehalten. Eine Haftung für abgegebene Gegenstände wird nicht übernommen. Im gesamten Gebäude gilt ein absolutes Verbot von Waffen und gefährlichen Werkzeugen. Auch Mobiltelefone und Laptops oder Tablets dürfen nicht mit in den Sitzungssaal genommen werden. Zuhörern ist darüber hinaus das Mitnehmen folgender Gegenstände nicht gestattet: Wurfgegenstände (z.B. Flaschen, Dosen, Obst, Eier, Haarbürsten, Farbbeutel, Bücher), Flugblätter, Transparente, Trillerpfeifen, Glocken und ähnliche zum Lärm verursachen geeignete Gegenstände sowie Kugelschreiber und Füllfederhalter. Verlässt ein Zuhörer das Gebäude vor Ende des Sitzungstages, wird sein Platz dem nächsten Interessenten zur Verfügung gestellt.