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Elektromobilität sorgt für Einschränkungen

Platz Am Sande am Wochenende wegen Veranstaltung gesperrt 

Lüneburg, 29.05.2015 - Am Samstag, 30. Mai, und Sonntag, 31. Mai., findet auf dem Platz Am Sande die Veranstaltung "Einfach elektrisch“ statt. Verschiedene regionale und lokale Aussteller präsentieren das Thema Elektromobilität sowie neueste Fahrzeugmodelle mit E-Antrieb. Aufgrund des zu erwartenden Besucheraufkommens sowie der geplanten Aufbauten auf dem Platz ist dieser auch für den berechtigten Kraftfahrzeugverkehr bereits ab heute, Freitag, 29. Mai, 14 Uhr, gesperrt. Außerdem ist mit weiteren Einschränkungen durch diese Veranstaltung an diesem Wochenende zu rechnen.

Da für die Veranstaltung die Fahrradständer Am Sande und Bei der St. Johanniskirche weichen müssen, werden als Ersatz Abstellflächen auf dem Schulhof der Schule am Wasserturm zur Verfügung gestellt. Der Taxenstand vom Sande an der Commerzbank muss - wie auch zum Stadtfest - in die Wallstraße / Ecke Rote Straße verlegt werden. Für den Taxenstand Bei der St. Johanniskirche wird provisorisch ein Ersatz in der Altenbrückertorstraße in der Ladezone eingerichtet.

Die Am Sande vorhandenen Bushaltestellen des Stadtlinien- und Überlandverkehrs der Abfahrtsbereiche A, C und D sind von Freitag, 14 Uhr, bis Sonntag in die Rote Straße (in Höhe Clamart-Park) und die vor dem Sandkrug haltenden Linien (Abfahrtsbereich B) an den Reichenbachplatz verlegt. Ausgenommen hiervon ist die Linie 5012. Diese wird direkt die Haltestelle Barckhausenstraße / Rotes Tor anfahren und hält nicht am Clamart-Park.

Die Haltestellen in der Wallstraße werden in dieser Zeit von den Stadtbuslinien nicht bedient.

Die Überlandlinien 5100, 5110, 5300, 5304, 5361, 5362, 5900, 5901 und 5931 aus Richtung Dahlenburg, Neetze/ Bleckede, Barendorf, Wendisch Evern und Scharnebeck enden nicht in der Innenstadt, sondern am ZOB am Bahnhof.

Die Kurzparkzonen in der Roten Straße und in der Parkbucht Wallstraße / Ecke Rote Straße können durch die Belegung mit Bussen und Taxen vom 29. bis 31. Mai nicht genutzt werden.

Eingerichtete Haltverbote für die Verlegung von Bushaltestellen und Taxenständen sowie zur Durchführung von Aufbau- und Veranstaltungsaktivitäten müssen unbedingt freigehalten werden. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden abgeschleppt.