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Privateigentum hat Vorrang vor Flüchtlingen

Verwaltungsgericht Lüneburg kippt Verfügung der Stadt und empfiehlt Unterbringung in Turnhallen

Lüneburg, 09.10.2015 - Der Abriss-Stopp für das frühere Kinder- und Jugendheim in Wilschenbruch ist bedeutungslos. Das Verwaltungsgericht in Lüneburg hat heute eine Verfügung gekippt, mit der die Stadt Lüneburg einen aus ihrer Sicht drohenden Abriss des Gebäudes verhindern wollte, um es als Flüchtlingsunterkunft nutzen zu können. Das Gericht hat einem Eilantrag des Eigentümers stattgegeben, der gegen diese Verfügung geklagt hatte. In seiner Urteilsbegründung weist das Verwaltungsgericht unter anderem darauf hin, dass die Stadt zunächst andere Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen ausschöpfen müsse, beispielsweise die Nutzung von Turnhallen. Die Stadt reagiert auf die Entscheidung mit Unverständnis.

"Diese Entscheidung ist mir unverständlich! Das Verwaltungsgericht hat offenbar noch wenig Vorstellung von den kommunalen Realitäten in diesen Tagen. Wir können doch nicht ernsthaft den Abriss dieses großen, leerstehenden Gebäudes tatenlos zulassen!" Mit diesen Worten kommentiert Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge die ablehnende Entscheidung.

Das Verwaltungsgericht verweist darin unter anderem darauf, die Hansestadt habe die Möglichkeit, Unterkünfte in Turnhallen zu schaffen, bevor es zu den gewählten Rechtsmitteln greife. Die Hansestadt hatte dem Eigentümer eine Verfügung zugestellt, um einen drohenden Abriss zu vermeiden und mit der Ankündigung das Haus für bis zu 50 Flüchtlinge zu nutzen (LGheute berichtete).

Vor allem der Vorschlag mit den Sporthallen ist für Lüneburgs Oberbürgermeister keine Alternative: "Wir sitzen regelmäßig auch mit Vertretern des Städtischen Klinikums zusammen, die uns bestätigen, dass gerade im Winter, wenn Grippe- und andere Infektionskrankheiten sich verbreiten, es schnell zu einem Gesundheitsrisiko werden kann, wenn sich größere Menschenmengen nur wenige Toiletten teilen, noch dazu über Wochen und Monate." Sporthallen seien, so Mädge, auch im Sinne des sozialen Friedens in der Stadt allenfalls eine sehr kurzfristige Notlösung. "Aber Familien mit kleinen Kindern den Winter über in Sporthallen unterzubringen, ist das wirklich menschenwürdig?" Genau für diesen Zweck habe die Hansestadt das ehemalige Kinderheim anmieten wollen. 

Die Hansestadt Lüneburg wird gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde einlegen, die nächste Instanz ist das Oberverwaltungsgericht.