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Eigentümer darf Gebäude vorerst nicht abreißen

Entscheid des Oberverwaltungsgerichts soll vorzeitigen Abriss verhindern – Stadt sieht sich bestätigt

Hannover/Lüneburg, 13.10.2015 - Das Gerangel um die Zukunft des ehemaligen Kinder- und Jugenheims in Wilschenbruch ist in die nächste Phase getreten. Der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tage auf Antrag der Stadt Lüneburg dem Eigentümer des Grundstücks im Lüneburger Stadtteil Wilschenbruch vorläufig untersagt, mit den Vorarbeiten für den Abriss des auf dem Grundstück befindlichen ehemaligen Kinder- und Jugendheimes zu beginnen und dieses Gebäude abzureißen.

Wie berichtet, hatte die Stadt Lüneburg hatte das Grundstück beschlagnahmt, um in dem Gebäude bis zu 50 Flüchtlinge unterbringen zu können. Der Eilantrag des Grundstückseigentümers, der nach Angaben des Gerichts das ehemalige Jugend- und Kinderheim bereits Anfang nächster Woche abreißen und auf dem Gelände mehrere neue Wohnhäuser errichten will, hatte am Freitag vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg Erfolg gehabt (Az. 5 B 98/15).

Gericht: Eigentümer darf keine vollendete Tatsachen schaffen 

Hiergegen hat die Stadt Lüneburg beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt (Az. 11 ME 230/15), über die noch nicht entschieden ist. Dem zugleich von der Stadt gestellten Antrag, vor einer Beschwerdeentscheidung zu verhindern, dass durch den Abriss des Gebäudes vollendete Tatsachen geschaffen werden, hat der 11. Senat mit dem heutigen Beschluss entsprochen. Zur Begründung hat er im Wesentlichen darauf abgestellt, dass es dem Grundstückseigentümer zumutbar sei, die Abbrucharbeiten bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde zu unterlassen.

Wie das Gericht weiter erklärte, ist die Zwischenentscheidung unanfechtbar. Über die Beschwerde der Stadt Lüneburg ist in der Sache selbst noch nicht entschieden. Zuvor sei die noch ausstehende Beschwerdebegründung abzuwarten.

 Stadt: Niemand muss Angst um seine vier Wände haben

Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge begrüßt die Entscheidung: "Diesen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts sehe ich als erste wichtige Entscheidung in unserem Sinne, denn damit ist vorerst kein Abriss möglich. Dabei hat die Auseinandersetzung vor Gericht sogar ganz klar ergeben, dass der Eigentümer mit der Entkernung des Hauses und damit den unmittelbaren Abriss-Vorbereitungen bereits am morgigen Mittwoch beginnen wollte. Nun aber können wir weiter auf die Möglichkeit hoffen, Flüchtlingsfamilien dort gesund durch Kälte und Winter bringen zu können."

Mädge machte auch klar, dass es der Stadt nicht um einzelne Wohnungen oder Einfamilienhäuser gehe. "Es muss niemand Angst um seine vier Wände haben. Aber wir können gerade jetzt zum Winter keine große und allem Anschein nach gut geeigneten Gebäude einfach leer stehen lassen, während wir anderswo händeringend Unterkünfte suchen, damit Menschen in Not ein festes Dach über den Kopf bekommen."