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Beschlagnahme in Wilschenbruch war unzulässig

OVG bestätigt früheres Urteil und weist Beschwerde der Stadt Lüneburg zurück

Das frühere Kinderheim in Wilschenbruch darf nun doch abgerissen werden, wie es der Eigentümer geplant hat. Foto: LGheuteLüneburg, 02.12.2015 - Die Beschlagnahme des früheren Kinderheims in Wilschenbruch durch die Stadt Lüneburg war nicht zulässig. Der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat gestern die Beschwerde der Hansestadt Lüneburg gegen eine gleichlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg zurückgewiesen (Az. 11 ME 230/15),  mit der dem vorläufigen Rechtsschutzantrag eines Grundstückseigentümers gegen die Beschlagnahme seines mit einem Gebäudekomplex bebauten Grundstücks stattgegeben worden war (LGheute berichtete). Die Hansestadt Lüneburg hatte das Grundstück für sechs Monate beschlagnahmt, um das bereits teilentkernte Gebäude auf eigene Kosten wieder herzurichten und dort bis zu 50 Flüchtlinge unterzubringen.

Nach Ansicht des 11. Senates habe die Stadt zu wenig deutlich gemacht, dass sie selbst nicht mehr über menschenwürdige Unterkünfte für eine Flüchtlingsunterbringung verfügt und solche auch nicht bei Dritten auf freiwilliger Basis beschaffen könne. "Diesen Nachweis hat die Hansestadt nicht erbringen können", heißt es in einer Mitteilung des OVG. Die Hansestadt müsse vor der Heranziehung eines privaten Dritten mit Rücksicht auf dessen Eigentumsrecht zunächst die noch vorhandenen eigenen Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen nutzen. 

Die Entscheidung des OVG stieß bei der Stadt erwartungsgemäß auf wenig Begeisterung. Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge: "Wir müssen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes akzeptieren, auch wenn sie dem Eigentümer den Weg zum Abriss eines Gebäudes ebnet, das wir angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation mehr als dringend benötigen."

Die Gerichtsentscheidung basiere auf einer "rein theoretischen Sichtweise", wie Mädge ergänzte. "Die reale Situation sieht in der Hansestadt Lüneburg so aus, dass wir vor diesem Wochenende in der jüngsten Ratssitzung die aktuellen Zahlen genannt haben, die da lauteten 30 Zuzüge pro Woche bis zum Jahresende - und am Montag nach demselben Wochenende besagen die aktuellen Zahlen des Landes, dass je 70 Personen in den nächsten Wochen kommen und in den weiteren Wochen des Jahres dann noch einmal 60, also mehr als doppelt so viele."

Die reale Situation sehe so aus, dass Anfang der kommenden Woche alle Plätze in allen acht Gemeinschaftsunterkünften belegt seien. "Ich weiß nicht, wie lange wir noch darum herumkommen Turnhallen zu belegen - für das OVG, das lese ich aus der Entscheidung, die erste Priorität."

Die Verwaltung werde weiter versuchen, die Hilfesuchenden menschenwürdig unterzubringen. "Gleichzeitig fordere ich als Oberbürgermeister die Landesregierung und den Landtag auf, umgehend eine entsprechende Gesetzeslage wie in den Hansestädten Hamburg und Bremen zu schaffen."

Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.