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Schnee muss beseitigt werden

Stadt erinnert an lästige Pflicht zur Schnee- und Glatteisbeseitigung

Nicht jedem gefällt die winterliche Pracht, insbesondere dann nicht, wenn Wege vom Schnee befreit werden müssen. Foto: LGheuteLüneburg, 11.01.2016 - Auch wenn die Temperaturen aktuell wieder leicht steigen, noch ist der Winter nicht vorbei. Für kommenden Mittwoch kündigt der Wetterbericht neuen Schnee und Schneeregen an. Die Stadt weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Pflichten von Anliegern hin. "Solange der Schnee noch fällt, muss niemand fegen", erklärt Jörn Gehrke, Mitarbeiter des Bereichs Ordnung der Hansestadt Lüneburg, "aber sobald es aufgehört hat oder sich Glätte bildet, muss geschippt und gegebenenfalls gestreut werden, und zwar montags bis sonnabends von 7 bis 21 und sonntags von 8 bis 21 Uhr."

Anlieger müssen dabei den Gehweg in voller Breite von Schnee und Eis freihalten. Sind keine Gehwege vorhanden, genügt ein mindestens 130 Zentimeter breiter Streifen. Gullis und Gossen müssen freigehalten werden, damit das Wasser bei Tauwetter abfließen kann. Salz dürfen Privatpersonen nicht streuen. Stattdessen ist Sand zu verwenden.

Verpflichtet zur Schnee- und Eisbeseitigung ist laut Straßenreinigungsverordnung jeder Hauseigentümer. Es sei denn, er überträgt seine Pflicht an andere. "Viele regeln das vertraglich mit ihren Mietern", weiß der städtische Mitarbeiter, "dann jedoch muss die Stadt der Übertragung zustimmen. Das Gleiche gilt, wenn Eigentümer eine Firma für das Schneeräumen beauftragen." Entsprechende Antragsformulare verschickt die Stadt per E-Mail, Brief oder Fax. Unter dem Stichwort 'Winterdienst' können sich Interessierte auch ein Formular von den Seiten der Hansestadt Lüneburg herunterladen.

Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Jörn Gehrke appelliert aber an gegenseitige Rücksichtnahme und den gesunden Menschenverstand: "Stürze – vor allem von älteren Mitbürgern – können auf glattem Untergrund schlimme Folgen haben. Von den Kosten und dem Ärger aller Beteiligten eimal abgesehen. Wenn jedoch alle ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung nachkommen, kann das nicht passieren."