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Es darf wieder Gas gegeben werden

Stadt will 70er-Tempolimit auf der Ostumgehung wieder abschaffen 

Im Oktober 2015 hatte die Stadt das Tempolimit auf 70 km/h begrenzt, jetzt soll demnächst wieder Tempo 100 gelten. Foto: LGheuteLüneburg, 14.01.2016 - Aufatmen bei den einen, Enttäuschung bei den anderen. Die Hansestadt wird das im vergangenen Jahr für einen Abschnitt der Ostumgehung angeordnete Tempolimit von 70 km/h wieder aufheben. Damit wird dann wieder die ursprüngliche Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gelten. Wann genau das Tempolimit aufgehoben wird, steht noch nicht fest. Die Abstimmung hierzu läuft gerade mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), teilte die Stadt gestern mit. Die Stadt hatte Anfang Oktober letzten Jahres das Tempolimit zwischen Stadtkoppel und Ebensberg auf 70 km/h eingeführt, weil Flüchtlinge über die Fahrbahn gelaufen sein sollen.

Nach Berichten der Polizei soll es sich um Flüchtlinge gehandelt haben, die aus der vom Land Niedersachsen eingerichteten Flüchtlingsunterkunft im Olympischen Dorf auf dem Gelände der Theodor-Körner-Kaserne auf dem Weg in die Stadt die Ostumgehung überqueren wollten oder diese als Fußweg nutzten. In Abstimmung mit der Polizei und der NLStBV hatte die Hansestadt entschieden, die Sicherheitsmaßnahme einzuführen (LGheute berichtete).

Jetzt aber teilte die Polizei mit, dass es keine weiteren Vorkommnisse von Personen gab, die die Fahrbahn als Fußweg nutzen, so dass sie die Aufhebung des Tempolimits anregt. Dass es keine weiteren Vorkommnisse mehr gab, könnte nach Ansicht der Stadt auch daran liegen, dass direkt nach den Vorfällen Schilder mit Sinnbildern aufgestellt wurden, die auf die Gefahren hinweisen.

"Vor dem Hintergrund der langjährigen Diskussionen um Lärmschutz an der Ostumgehung hätte ich natürlich gerne eine dauerhafte Temporeduzierung auf der Ostumgehung im Stadtgebiet gehabt", erklärt Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge. "Wir hatten ein Tempolimit 80 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw im Jahr 2012 aus Lärmschutzgründen angeordnet. Diese Maßnahme wurde per Erlass des Verkehrsministeriums bedauerlicherweise aber wieder aufgehoben. An diesen Erlass sei die Stadt gebunden. Auch die Petition eines Lüneburger Bürgers aus dem Jahr 2013 habe keinen Erfolg gehabt.

Der Landkreis Lüneburg überprüft derzeit allerdings im Rahmen des im Jahr 2011 ergangenen Planfeststellungsbeschlusses, ob die nachträglich angeordneten und durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen, wie etwa das Auftragen von Flüsterasphalt entlang der Ostumgehung, ausreichend sind.