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Höheres Wohngeld jetzt beantragen

Stadt empfiehlt zeitnahe Anträge und bietet Beratung an

Seit Anfang des Jahres gelten für den Bezug von Wohngeld höhere Einkommens-Obergrenzen. Wer in den Genuss höherer Mietzuschüsse kommen möchte, sollte jetzt einen Antrag bei der Stadt stellen. Foto: LGheuteLüneburg, 15.01.2016 - Die Einkommensgrenzen zum Anspruch auf Wohngeld haben sich zum 1. Januar 2016 erhöht. Damit können nun mehr Menschen Wohngeld bekommen als zuvor. "Viele wissen gar nicht, dass sie einen Anspruch haben. Insbesondere diejenigen, die schon einmal Wohngeld beantragt haben und deren Antrag abgelehnt wurde, weil sie mit ihrem Einkommen knapp über der damals gültigen Einkommensgrenze lagen", weiß der für Wohngeld zuständige Mitarbeiter der Stadt, Heinz-Joachim Eckhardt. Er empfiehlt deshalb möglichen Berechtigten, den Wohngeldanspruch prüfen zu lassen, indem sie einen Antrag stellen.

"Doch damit sollte man keine Zeit verlieren", rät Eckhardt, "denn Wohngeld wird immer nur für den jeweiligen Monat rückwirkend gezahlt." Wer also noch für Januar einen Zuschuss bekommen möchte, muss spätestens zum 31. dieses Monats einen Antrag gestellt haben.

Aber nicht nur die Anzahl der Berechtigten ist nach dem reformierten Wohngeldgesetz zum 1. Januar angewachsen. Auch die Höhe der staatlichen Zulage ist insbesondere für Lüneburg angestiegen, da Lüneburg als Region mit stark angestiegenen Mieten gilt.

Für Mieter heißt das Wohngeld "Mietzuschuss". Aber auch gering verdienende Eigenheimbesitzer können Wohngeld beziehen. Bei ihnen ist das dann der "Lastenzuschuss". Der Wohngeldanspruch und die Höhe des Wohngeldes sind in beiden Fällen abhängig von der Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen und deren Gesamteinkommen. Dazu zählen neben Löhnen und Gehältern auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Kapitaleinkünfte. Als Richtwert gilt in Lüneburg für Einzelpersonen ein Monatseinkommen bis 987 Euro. Berücksichtigt werden dabei Wohnkosten - zum Beispiel Miete - mit Betriebskosten ohne Heizung und Warmwasser in Höhe von bis zu 482 Euro. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt sind es dann 1.351 Euro Gesamteinkommen und zu berücksichtigenden Wohnkosten von bis zu 584 Euro inklusive Betriebskosten, aber ohne Heiz- und Warmwasserkosten.

Arbeitnehmer können von ihrem Einkommen jeweils einen Freibetrag von 1.000 Euro plus alle nachgewiesenen zusätzlichen Werbungskosten abziehen. Einen weiteren pauschalen Abzug können diejenigen machen, die Steuern und Sozialabgaben zahlen. "Das klingt alles furchtbar kompliziert. Deswegen einfach vorbeikommen und Einkommensnachweise, Belege über Wohnkosten sowie den ausgefüllten Antrag mitbringen", empfiehlt der Stadtmitarbeiter.

Den Antrag und weitere Unterlagen zum Wohngeld gibt es bei der Stelle für Wohngeldbewilligung an der Neuen Sülze 31 sowie auf den Internetseiten der Stadt unter www.hansestadtlueneburg.de/wohngeld.

Die Stelle für Wohngeldbewilligung an der Neuen Sülze 31 ist montags und mittwochs von 8.30 bis 11.30 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 16 Uhr geöffnet. Weitere Termine können telefonisch vereinbart werden unter 04131-309 und dann die je nach Nachnamen folgenden Durchwahlnummern:

  • 37 56 (zuständig für Nachnamen mit A)
  • 33 58 (B bis F)
  • 37 60 (G bis He)
  • 37 58 (Hf bis Ma)
  • 37 59 (Mb bis R)
  • 39 22 (S bis Se)
  • 37 57 (Sf bis Z)