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Stadt will auf die Bremse treten

Verwaltung spricht sich für Mietpreisbremse und gegen Mietspiegel aus

In Lüneburg wird viel gebaut, doch nach wie vor ist Wohnraum knapp. Die dadurch steigenden Mieten sollen nun mit einer Mietpreisbremse gedrosselt werden. Foto: LGheuteLüneburg,07.03.2016 - Wird der angespannte Wohnungsmarkt in Lüneburg demnächst Entlastung erfahren? Wenn es nach der Verwaltung geht, soll dieser Effekt durch Einführung einer Mietpreisbremse erreicht werden. Eine entsprechende Vorlage wurde kürzlich in den Verwaltungsausschuss eingebracht. "Über die Einführung entscheiden allerdings am Ende nicht Verwaltung und Politik der Hansestadt", stellt Oberbürgermeister Ulrich Mädge klar. Vielmehr soll dies über eine Rechtsverordnung des Landes erfolgen, mit der die Wohnraumversorgung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt verbessert werden soll. Lüneburg wäre dann eine von zwölf niedersächsischen Kommunen, die davon betroffen wären.

Wie die Stadt mitteilt, habe die NBank im Auftrag der Landesregierung den Wohnungsmarkt in zwölf Kommunen untersucht, darunter in Lüneburg. "Sie kommt zu dem Ergebnis, dass in Lüneburg alle Kriterien erfüllt sind, uns in die Rechtsverordnungen miteinzubeziehen. Als Stadt wären wir damit einverstanden", erklärt Mädge.

Mit der Mietpreisbremse dürfte die Miethöhe bei Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 10 Prozent übersteigen. Dies soll für alle Mietverhältnisse gelten, außer für Vermietungen von Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet und genutzt werden sowie für die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.

Eine weitere Rechtsverordnung, in die Lüneburg miteinbezogen würde, wäre die Absenkung der sogenannten Kappungsgrenze. Danach dürfte die Miete in einem bereits bestehenden Mietverhältnis innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 statt um 20 Prozent erhöht werden.

Die dritte Verordnung regelt Kündigungsfristen, wenn ein Mietwohnobjekt durch Teilung in einzelne Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft werden soll. Dann muss nach der Neuregelung, die das Land auch für Lüneburg einführen will, die Kündigungsfrist wegen Eigenbedarfs oder Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung mindestens fünf statt drei Jahre betragen.

Im Sommer dieses Jahres, so strebt es die Landesregierung an, sollen die Verordnungen in Kraft treten.

"Ich freue mich, wenn diese Instrumente greifen und den Lüneburger Wohnungsmarkt entspannen", bekundet Mädge und spricht sich zugleich gegen die Einführung eines Mietspiegels für Lüneburg aus. "Ein Mietspiegel ist kein geeignetes Instrument. Er unterscheidet lediglich zwischen Wohnungsgrößen, zwei bis drei Wohnlagen und gliedert sich in Baualtersklassen. Das ist für Lüneburg zu undifferenziert." In Berlin sei der Mietspiegel von Gerichten inzwischen mehrfach für die Miethöhe nicht als Kriterium akzeptiert worden. "Ein Mietspiegel nutzt doch mehr dem Vermieter statt dem Mieter", verdeutlicht Mädge, "denn dann kann er schauen, wie viel er maximal an Miete nehmen kann. Hier wird sich also stets am oberen Wert orientiert und nicht am unteren. Das ist nicht in unserem Sinne."