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Doch kein Knast für Kletterin

Bußgeld wurde offenbar von Justizvollzugsanstalt gezahlt

Lüneburg, 05.04.2016 - Überraschende Wende im Vollzug eines Strafurteils: Die Lüneburger Protest-Kletterin Cécile Lecomte muss nun offenbar doch nicht ins Gefängnis. Wie die Lüneburgerin berichtet, sei das vom Dortmunder Schiffahrtsgericht verhängte Bußgeld überraschend gezahlt worden – allerdings nicht von ihr, sondern von der Hauptstelle der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Vechta. Lecomte zeigte sich zwar erfreut, die Haft nicht antreten zu müssen, erklärte aber, dass dieser Vorgang kritische Fragen zum Rechtsstaatsverständnis der JVA Vechta aufwerfe. 

Lecomte geht davon aus, dass die JVA Vechta das Bußgeld nicht aus grundsätzlich straf- oder haftkritischen Gründen übernommen hat, "sondern weil der Vorgang ihnen zu nervig war", wie die Lüneburgerin heute erklärte. Die Angestellten der JVA sowie am zuständigen Gericht in Dortmund hätten sich nämlich mit zahlreichen Anträgen und solidarischen Anrufen beschäftigen müssen. Wer bei der JVA Vechta konkret im Endeffekt die Entscheidung getroffen habe, das Bußgeld zu bezahlen und der Justiz Nordrhein-Westfalen die 20 Euro zu überweisen, sei bisher nicht bekannt.

Formaljuristisch werfe dieser Vorgang aus Sicht von Lecomte zahlreiche Fragen auf: Auf welcher Rechtsgrundlage und aus welchem Budget wurde das Geld aus Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen überwiesen? Wer trägt die Verantwortung für diese Entscheidung? Wie steht es um das Rechtsstaatsverständnis der JVA Vechta, wenn sie sich weigert, eine durch ein anderes Bundesland verhängte Erzwingungshaft zu vollstrecken, indem sie eine in Nordrhein-Westfalen verhängte Strafe selbst zahlen, lauten die Fragen der Protest-Kletterin.

Die Atomkraft-Gegnerin kündigte unterdessen weitere Aktionen gegen Atomtransporte an, die sie in den kommenden Tagen erwartet.