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Bürgeramt informiert über Widerspruch gegen Datenweitergabe

Hansestadt, 01.08.2011 - Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, Widerspruch gegen die Weitergabe personenbezogener Daten aus dem Melderegister einzulegen. Dieser Widerspruch umfasst zum Beispiel die Datenübermittlung an Adressbuchverlage, Parteien oder Presse und muss schriftlich an das Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg gerichtet werden. Hierauf wies die Hansestadt in einer obligatorischen Mitteilung hin.

Gemäß Niedersächsischem Meldegesetz sind die Kommunen mindestens einmal pro Jahr verpflichtet, ihre Bürger über ihre Datenschutzrechte aufzuklären.  Wie Widerspruch gegen die Weitergabe ihrer Daten eingelegt werden kann, darüber informiert eine entsprechende Bekanntmachung, die ab sofort im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg, Bardowicker Straße 23, bis zum 31.08.2011 aushängt.