Jugendschöffen gesucht

Interessenten können sich bis zum 21. März bewerben

Lüneburg, 01.03.2018 - Die Hansestadt Lüneburg sucht für die Jugendgerichte wieder freiwillige Schöffen als Laienrichter für die Jahre 2019 bis 2023. Wer sich für dieses Ehrenamt interessiert, kann sich noch bis zum 21. März bei der Hansestadt Lüneburg bewerben. Da die Ortsräte noch zustimmen müssen, endet die Bewerbungsfrist für die Jugendschöffen früher als bei den Schöffen, diese können sich noch bis zum 1. Mai bewerben.

"Das Amt des Jugendschöffen bietet die Möglichkeit, Einblick in die Lebenswelten junger Menschen zu erlangen. Abweichend vom Erwachsenenstrafrecht steht bei der Urteilsfindung im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Das Urteil soll dazu anhalten in Zukunft ein Leben ohne Straftaten führen zu können. Ein Jugendschöffe hat somit, zumindest mittelbar, die Möglichkeit den Jugendlichen Impulse für die weitere persönliche Entwicklung zu geben", wirbt Karin Bringewat von der Jugendgerichtshilfe für dieses besondere Ehrenamt. Daher sei Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Vorteil, eine pädagogische oder juristische Ausbildung hierfür jedoch nicht nötig. Karin Bringewat betont: "Wer Interesse an dem Amt hat, sollte sich auch ohne pädagogische Ausbildung nicht scheuen, sich zu bewerben." Denn Sinn der Jugendschöffengerichte sei es, ein möglichst breites gesellschaftliches Bild widerzuspiegeln. Indem Schöffen ihre Menschenkenntnis und Lebenserfahrung in die Gerichtsurteile einbringen, beteiligen sich direkt an der Rechtsprechung.

Weitere Voraussetzungen: Die Interessenten müssen in der Hansestadt Lüneburg gemeldet sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Tag des Amtsbeginns, also am 1. Januar 2019, mindestens 25 Jahre alt sein und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Insgesamt sucht die Jugendgerichtshilfe 96 Jugendschöffen. Schöffen sind bei Strafverhandlungen in erster Instanz vor dem Amts- und Landgericht im Einsatz und besitzen das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter. Für die Zeit der Gerichtsverhandlung müssen die Schöffen vom Arbeitgeber freigestellt werden.

Wer Interesse hat, kann seine Bewerbungsunterlagen noch bis zum 21. März 2018 an die Hansestadt Lüneburg, Jugendgerichtshilfe, Am Ochsenmarkt 1, 21335 Lüneburg senden. Für Rückfragen zum Ehrenamt des Jugendschöffen stehen Karin Bringewat, telefonisch unter 04131-309-3335 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., sowie Hans-Henning Besold, telefonisch unter 04131-309-3341 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., von der Jugendgerichtshilfe zur Verfügung. Ein Musterformular für die Bewerbungen sowie weitere Informationen gibt es unter www.schoeffen.de.