"Wohnen darf nicht teurer werden"

Oberbürgermeister Mädge begrüßt Urteil zur Änderung der Grundsteuer

Das Hanseviertel trägt mit dazu bei, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer in Lüneburg kräftig sprudeln. Foto: LGheuteLüneburg, 12.04.2018 - Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen. Allein Lüneburg wird hierüber in diesem Jahr voraussichtlich mehr als 14 Millionen Euro einnehmen. Doch die Steuer ist laut Bundesverfassungsgericht nicht mehr verfassungsgemäß. Grund sind die seit Jahrzehnten veralteten Grundstücks-Werte. Sie dürfen jetzt nur noch übergangsweise bis Ende 2024 verwendet werden. Zuvor, bis zum 31. Dezember 2019, müssen Bund und Länder die Grundsteuer neu regeln. Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge begrüßt die Entscheidung des Gerichts und warnt vor einer Verteuerung des Wohnens.

"Die Grundsteuerreform ist überfällig. Wir reden seit 20 Jahren darüber, aber jeder wusste auch, dass das nicht einfach ist, darum haben Bund und Länder die Reform vermieden. Insofern ist es gut, dass das Bundesverfassungsgericht ihnen nun eine Frist gesetzt hat und sie zum Nachdenken und zu Ergebnissen zwingt. Entscheidend ist für die Kommunen wie Lüneburg, dass das Wohnen durch die Reform nicht teurer werden darf, ganz gleich, ob es sich um Wohnen im Eigentum oder zur Miete handelt. Darum darf es aus meiner Sicht auch nicht um Mehreinnahmen gehen, sondern das System muss gerechter werden."

Das bisherige System gilt als ungerecht, weil die sogenannten Einheitswerte, die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer sind, Jahrzehnte alt sind, im Westen Deutschlands von 1964, im Osten von 1935. Seither haben sich die Flächen in den Städten und Gemeinden enorm weiterentwickelt und dies auch sehr unterschiedlich. Von einer Einheitlichkeit kann nicht mehr die Rede sein, die bisher geltenden Gesetze führten zu einer Ungleichbehandlung, heißt es vom Gericht.

"Die Gesamteinnahmen können dabei durchaus gleich bleiben", sagt Mädge, "aber die Beträge, die jeder einzelne zahlen muss, können sich verändern. Ganz ähnlich haben es ja viele Kommunen, auch Lüneburg, gerade erst am Beispiel Straßenreinigungsgebühren, durchlaufen." Bis die Bürger konkret erfahren, welche finanziellen Veränderungen auf sie zukommen, wird es aber wohl noch dauern. "Zunächst liegt der Ball bei Bund und Ländern. Sie sind aufgefordert neue Bewertungsmodelle vorzuschlagen und mit den kommunalen Spitzenverbänden zu diskutieren." Anschließend seien alle Grundstücke neu zu bewerten, erst dann können sich die Kommunen an die Arbeit machen, neu rechnen und neue Bescheide verschicken.

Die Grundsteuer

Die Grundsteuer ergibt sich vereinfacht dargestellt aus einem dreistufigen Verfahren: Zunächst setzt das Finanzamt den Einheitswert fest und auf dieser Basis dann den Grundsteuermessbetrag. Danach teilt das Finanzamt den Kommunen noch den festgesetzten Grundsteuermessbetrag mit. Diese errechnen damit sowie anhand des – vom Rat festgelegten Hebesatzes – die jährliche Grundsteuer für die Grundstückseigentümer.

In Lüneburg liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B, also für bebaute und unbebaute Grundstücke, seit 2016 bei 490 Prozent. Die Grundsteuer A und B ist im städtischen Haushaltsentwurf 2018 mit rund 14,5 Millionen Euro veranschlagt. Den Löwenanteil stellt dabei die Grundsteuer B, aus der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Flächen) kommen nur etwa 36.000 Euro.