Schöffenliste sorgt für Ärger

Die Links-Fraktion im Rat der Stadt wirft Oberbürgermeister Mädge Falschinformation vor 

Hat die Verwaltung bei der Aufstellung der Schöffenliste nicht genug hingeschaut und den Rat falsch informiert? Foto: LGheuteLüneburg, 08.06.2018 - In Lüneburg gibt es Streit darüber, ob die Verwaltung den Rat der Stadt in seiner Sitzung am 30. Mai falsch informiert hat. Anlass war die Beschlussfassung über die Liste mit Namen von Personen, die als Bewerber für das Amt des Schöffen dem Amtsgericht genannt werden. Die Linken kritisiert Oberbürgermeister Mädge und die SPD dafür, dass sie ihre Zustimmung zu zwei möglicherweise rechtsradikalen Schöffen mit formalrechtlichen Gründen rechtfertigen. Oberbürgermeister Ulrich Mädge weist die Kritik zurück.

"Der Oberbürgermeister hat den Rat vor der Abstimmung über die Liste falsch informiert", behauptet David Amri, Fraktionsvorsitzender der Linken. "Es wurde der Eindruck erweckt, dass die Streichung einzelner Namen nicht möglich sei, dabei ist genau das Aufgabe des Rates, die Kandidatinnen und Kandidaten auf Eignung für das Amt zu überprüfen."

Amri verweist dabei unter anderem auf den Landesverband Niedersachsen/Bremen der Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen: "Direkt auf der Startseite des Landesverbandes der Schöffinnen und Schöffen steht, dass Ratsmitglieder vor der Abstimmung weitere Vorschläge für die Liste machen dürfen oder eben auch Streichungen vornehmen können. Auch der Bundesgerichtshof betont in einem Urteil vom 30.07.1991, dass die individuelle Vorauswahl urteilsfähiger Personen durch die Gemeindevertretung genau dem Sinn und Zweck des Abstimmungsverfahrens entspricht. Der Oberbürgermeister und Rechtsdezernent Markus Moßmann haben in der Ratssitzung aber den Eindruck erweckt, als könne nur das Gericht Änderungen an der Liste vornehmen. Das hat das Abstimmungsverhalten der Ratsmitglieder entscheidend beeinflusst", kritisiert Amri.

Mädge: "Nicht Aufgabe der Verwaltung, Bedenken nachzuforschen"

Oberbürgermeister Ulrich Mädge weist ein Fehlverhalten der Verwaltung zurück: "Unser Rechtsamtsleiter hat allen Fraktionen bereits am Tag vor der Ratssitzung im Verwaltungsausschuss, wo alle Beschlüsse des Rates vorbereitet werden, dargelegt, dass es nicht die Aufgabe der Verwaltung ist, den von Herrn Amri geäußerten Bedenken nachzuforschen. Die Zuständigkeit, diesen Bedenken nachzugehen und sie zu überprüfen bzw. zu entscheiden, wer ins Schöffenamt berufen werden soll, liegt beim Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes. Dieser Ausschuss hat rechtlich die Aufgabe Einsprüche, wie die von Herrn Amri, zu überprüfen.  

Weiter erklärt Mädge, dass er, als der Rat in die Diskussion über die Liste eingestiegen sei, das Anliegen der Linken aufgenommen und die zwei strittigen Vorschläge vorab zur Abstimmung gestellt habe, "weil ich das Gerichtsverfassungsgesetz in §36 so verstehe, dass, wenn der Rat der Liste zustimmen muss, dass er dann auch über Änderungen abstimmen kann".

Die Abstimmung über den Änderungsantrag der Linken (zwei Personen sind von der Liste zu streichen) wurde in der Ratssitzung mit 25 Nein-Stimmen zu 5 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt. Mädge hatte anschließend über den Gesamtvorschlag abstimmen lassen. Dafür gab es eine Mehrheit mit 25 Ja-Stimmen zu 5 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen.

"Nun ist es Aufgabe des Schöffenwahl-Ausschusses zu entscheiden, ob die im Verlauf des Verfahrens erhobenen Vorwürfe stimmig sind oder nicht. So sind die Grundsätze des Rechtsstaates und des Grundgesetzes, und denen sollten Verwaltung und Rat sich verpflichtet fühlen", sagt der Oberbürgermeister.

David Amri erklärte unterdessen, man wolle prüfen, "inwiefern die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses durch die fehlerhafte rechtliche Aufklärung von Seiten der Verwaltung in Frage gestellt wird. Wir wollen um jeden Preis verhindern, dass Menschen vor einem Gericht durch Neonazis auf Grund ihres Aussehens, ihrer politischen Einstellung, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität besonders hart verurteilt werden".