header

Sanierung nach neuem Insolvenzrecht

Lüneburg, 25.01.2014 - Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg lädt Unternehmer und Berater am Mittwoch, 5. Februar, 16 bis 18.30 Uhr, zu einer Vortragsveranstaltung zum neuen Insolvenz- und Sanierungsrecht ein. Die Veranstaltung in der IHK-Geschäftsstelle Lüneburg findet in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) statt.

Mit dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) bietet die Insolvenzordnung Unternehmern seit März 2012 neue Handlungsoptionen in der Krise. Dank des Schutzschirmverfahrens und der vorläufigen Eigenverwaltung können sie bei Zahlungsschwierigkeiten die Geschäfte trotz Insolvenzverfahren weiter führen. Gläubiger insolventer Unternehmen können das Verfahren zwar umfassend mitbestimmen - allerdings können Insolvenzverwalter empfangene Zahlungen häufig noch Jahre später anfechten und zurückfordern.

Bei der IHK-Veranstaltung informieren erfahrene Praktiker über die neuen Verfahrensanforderungen, die Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung und über Strategien für Gläubiger. Ein Unternehmer wird über die erfolgreiche Sanierung seines Unternehmens berichten. Im Anschluss können die Themen in Gesprächen vertieft werden.

Weitere Informationen und Anmeldung bei Sebastian Baade, Tel. 04131-742-122 (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder unter www.ihk-lueneburg.de (Dok.-Nr. 15165233). Kosten inkl. Getränke 25 Euro (45 Euro für Nichtmitglieder der IHK).