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Linke berät zu Mietkosten

Lüneburg, 16.06.2014 - Mit dem Thema Mietkostenerstattung durch das Jobcenter beschäftigt sich erneut die AG Sozialstammtisch des Lüneburger Kreisverbandes der Partei Die Linke. Bereits in der Vergangenheit haben Betroffene, denen vom Jobcenter nicht die kompletten Mietkosten erstattet wurden, mit Unterstützung der Linkspartei erfolgreich Einspruch eingelegt. Dabei soll es zum Teil Rückerstattungen von bis zu 800 Euro gekommen sein, erklärt die Links-Partei.

"Sowohl die Verantwortlichen beim Jobcenter als auch Landrat Manfred Nahrstedt behaupten stets, dass es sich dabei um Einzelfälle handele. Wir vermuten aber, dass dahinter eine Strategie steckt, um die Kosten für den Landkreis zu drücken,“ so Karlheinz Fahrenwaldt, Kreisvorsitzender der Linkspartei und Initiator des Sozialstammtisches.

Bis 2013 galt die Wohngeldtabelle als Richtwert für die Mietkostenerstattung durch das Jobcenter. Laut Sozialgesetzgebung ist auf den in der Wohngeldtabelle angeführten Maximalwert ein Toleranzzuschlag von zehn Prozent zu gewähren. Diesen gewährte das Jobcenter Lüneburg nach Kenntnissen der Linkspartei aber nur, wenn der oder die Betroffene Einspruch gegen ihren Mietbescheid erhoben. Seit 2014 gelte nach Angaben der Links-Partei nun ein vom Landkreis in Auftrag gegebenes Mietwertgutachten als Bemessungsgrundlage.

"Das Gutachten zementiert im Wesentlichen die Werte aus der Wohngeldtabelle, jedoch ohne die zehn Prozent Toleranz nach oben zu berücksichtigen. Für die Betroffenen bedeutet das somit eine Schlechterstellung“, kritisiert Karlheinz Fahrenwaldt. "Es kann nicht sein, dass der Landkreis zu Lasten der Bedürftigen Geld einsparen möchte. Wir fordern eine volle Mietkostenerstattung durch das Jobcenter. Wer Hilfe beim Einspruch gegen den Mietbescheid benötigt, kann sich daher gerne an Die Linke wenden.“

Der Sozialstammtisch trifft sich am kommenden Donnerstag, 19. Juni, um 18 Uhr im Parteibüro in der Altenbrückertorstraße 2. Auch Nicht-Parteimitglieder sind willkommen.