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Hilfe zum Sterben

Diskussionsveranstaltung im Hotel Bergström

Lüneburg, 03.06.2015 - In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe als "Tötung auf Verlangen“ strafbar, die Beihilfe zum Suizid hingegen straflos. Der Deutsche Bundestag hat sich vorgenommen, in dieser Wahlperiode die Sterbehilfe rechtlich zu regeln. Über die ethischen und rechtlichen Fragen zur gesetzlichen Neuregelung soll in einer Diskussionsveranstaltung gesprochen werden, die am 11. Februar um 19 Uhr im Hotel Bergström im Palais am Werder auf Einladung der SPD-Bundestagsabgeordneten Hiltrud Lotze und Dr. Eva Högl stattfindet. 

In der Einladung zur Veranstaltung heißt es:
"Menschen muss ein Sterben in Würde ermöglicht werden. Wie das genau erreicht werden kann und ob Sterbehilfe - in welcher Form auch immer - dazu beitragen kann und darf, darüber wird emotional und kontrovers diskutiert. Zum Ende des Lebens und bei sehr schweren Erkrankungen sind wir besonders auf Unterstützung und Hilfe angewiesen. Soll sich diese Unterstützung auf die Linderung von Schmerzen beschränken oder kann Hilfe auch die Beendigung des Lebens bedeuten? Kann man einem Sterbenden oder Schwerkranken das Recht absprechen, das jedem anderen zusteht, nämlich sich das Leben zu nehmen? Sind Vereinigungen, die Unterstützung bei der Selbsttötung anbieten, ein Problem oder birgt eine Professionalisierung auf diesem Gebiet vielleicht gar Chancen? Werden die Optionen der Palliativmedizin und -pflege ausreichend genutzt?"

An der Diskussionsveranstaltung nehmen auch Manon von Flotow, Vorsitzende des Freundeskreis Hospiz, sowie die Lüneburger Pastorin Silke Ideker teil.