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Richtig knallen an Silvester

Hannover, 27.12.2013 - Wenn es am 31. Dezember wieder überall rummst, knallt und zischt und die aufsteigenden Raketen den Jahreswechsel bekanntgeben, sollte die Freude über das Silvesterfeuerwerk nicht durch falschen Gebrauch der Feuerwerkskörper getrübt werden. Für den Umgang mit dem sogenannten Kleinfeuerwerk der Klasse II sind deshalb folgende Empfehlungen und Vorgaben zu beachten: Die Feuerwerkskörper dürfen in diesem Jahr nur in der Zeit vom 28. bis zum 31. Dezember verkauft werden. Die Käufer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Sofern keine weiteren regionalen Einschränkungen bestehen, darf Kleinfeuerwerk nur am Silvester- und Neujahrstag und dann ebenfalls nur von Volljährigen abgebrannt werden. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen und in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich nicht zulässig. Vorsicht ist darüber hinaus bei illegalem und nicht zugelassenem Feuerwerk geboten - die Verwendung ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar.

Für ungetrübte Silvesterfreude sollten folgende Regeln eingehalten werden:

  • Nur Feuerwerkskörper verwenden, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, kurz BAM, zugelassen sind, und nicht mit den Artikeln experimentieren.
  • Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die beigefügte deutschsprachige Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
  • Feuerwerkskörper grundsätzlich nur im Freien verwenden und nicht offen herumliegen lassen. Nur mit ausgestrecktem Arm anzünden und danach schnell entfernen.
  • Nach dem Zünden ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
  • Raketen mit dem Führungsstab in Flaschen stellen, gegen Umfallen sichern und so ausrichten, dass sie nicht auf Gebäude niedergehen können; hierbei auch auf Windrichtung und -stärke achten.
  • Feuerwerkskörper nicht von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen. Mit Feuerwerk niemals auf Menschen oder Tiere zielen.
  • "Blindgänger" nicht erneut zünden (zunächst abwarten und dann mit Wasser übergießen, erst anschließend beseitigen).
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen oder Alkoholisierten.
  • In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.