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Wie hoch darf eine angemessene Miete sein?

Landkreis lässt aktuelle Wohnungsmieten ermitteln - Daten für Hartz-IV und Sozialhilfe wichtig

Lüneburg, 24.01.2013 - Wohnungseigentümer in Hansestadt und Landkreis Lüneburg erhalten in dieser Woche Post vom Landkreis. Dieser lässt die Mietwerte in der Region von einem Hamburger Institut erheben, um auf dieser Grundlage die angemessenen Unterkunftskosten für Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfänger zu ermitteln, und bittet deshalb die Vermieterinnen und Vermieter um Mithilfe bei der Umfrage.

"Im Vordergrund steht die Frage: Wie viel darf eine Mietwohnung kosten?", sagt Christian Ratzeburg, Fachdienstleiter Sozialhilfe und Wohngeld beim Landkreis Lüneburg, "als Landkreis müssen wir unseren Leistungsempfängern eine angemessene Unterkunft finanzieren und gleichzeitig die Kosten in einem vertretbaren Rahmen halten. Die Mietwerterhebung soll uns helfen, diesen Spagat in Zukunft besser zu meistern."

Bisher orientierten sich die Mitarbeiter im Jobcenter und beim Sozialamt an den Angaben der Wohngeldtabelle, um zu beurteilen, ob die Kosten für eine Wohnung angemessen sind. Dieses Verfahren hält das Bundessozialgericht nicht mehr für ausreichend und verlangt von den Kommunen ein nachvollziehbares Konzept nach wissenschaftlichen Standards.

Der Landkreis Lüneburg hat deshalb ein Hamburger Institut damit beauftragt, eine Mietwerterhebung durchzuführen. Dabei legt der Landkreis Wert auf den Datenschutz: Alle Daten, die Vermieter dem Institut mit dem Fragebogen zur Verfügung stellen, darf das Institut ausschließlich für die Erstellung des Gutachtens zur Wohnkostenerhebung verwenden. In das Konzept fließen lediglich anonymisierte Wohnungsdaten ein.

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Der Landkreis bittet alle angeschriebenen Wohnungseigentümer um ihre Mithilfe, denn möglichst vielfältige und repräsentative Daten bilden die Grundlage für ein schlüssiges Konzept zu den Kosten der Unterkunft.