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Langes Studieren wird günstiger

Hannover will Bedingungen für Langzeitstudenten verbessern

Hannover, 22.05.2013 - Zusammen mit der geplanten Abschaffung der Studienbeiträge will Niedersachsen auch die Bedingungen für Langzeitstudenten verbessern. Überschreiten diese die Regelstudienzeit, müssen sie künftig erst nach sechs Semestern und nicht wie bisher schon nach vier Semestern Langzeitstudiengebühren bezahlen. Die Gebühren sollen zudem deutlich gesenkt werden. Die Erziehung von Kindern, die Pflege von nahen Angehörigen und die hochschulpolitische Arbeit werden ebenfalls berücksichtigt.

"Damit wollen wir den tatsächlichen Lebensumständen der Studierenden stärker als bislang Rechnung tragen", sagte die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić (Grüne). Mit den Änderungen soll die Vorbereitung auf das Examen erleichtert werden, zudem verspricht sich Hannover davon eine Verbesserung der Studienerfolgsquote.

Mit der Neuregelung sollen künftig pro Semester nur noch 500 Euro Langzeitstudiengebühr fällig sein. Bislang schlägt jedes Semester mit 600 bis 800 Euro zu Buche. Das Niedersächsische Hochschulgesetz soll noch in diesem Jahr novelliert werden. Bei den Haushaltsberatungen im Juli entscheidet die Landesregierung, ob die Neuregelungen zum Sommersemester 2014 in Kraft treten oder erst zum Wintersemester 2014/2015 wirksam werden.

Studenten mit Kindern oder pflegebedürftigen nahen Angehörigen bekommen zusätzlich Zeiten für die Betreuung angerechnet. Auch hochschulbezogene Gremientätigkeiten können berücksichtigt werden. "Damit wollen wir sicherstellen, dass Studierende für ihr hochschulpolitisches Engagement nicht bestraft werden", sagte die Ministerin. "Hochschulpolitische Arbeit ist ein wesentliches Element für eine demokratisch verfasste Hochschule".

Von den Einnahmen aus den Langzeitstudiengebühren werden den niedersächsischen Hochschulen auch in Zukunft bis zu fünf Millionen Euro zur Verfügung stehen. Mit diesen Mitteln sollen die Hochschulen künftig Studenten unterstützen, die die Regelstudienzeit überschritten haben, damit diese ihr Studium schneller abschließen können.

Aktuell müssen Langzeitstudenten für das erste und zweite Semester des Langzeitstudiums jeweils 600 Euro und das dritte und vierte Semester jeweils 700 Euro zahlen. Ab dem fünften Semester sind jeweils 800 Euro fällig. Mit der Neuregelung soll die Langzeitstudiengebühr pro Semester einheitlich auf maximal 500 Euro festgesetzt werden. Außerdem soll diese Gebühr erst zwei Semester später als bisher erhoben werden.