Stille Feiertage beachten

Landkreis, 05.04.2011 - Der Landkreis Lüneburg weist daraufhin, dass gemäß Niedersächsischem Sonn- und Feiertagsgesetz in der Zeit von Gründonnerstag (21. April) ab morgens 5 Uhr bis einschließlich Karsamstag (23. April) um 24 Uhr öffentliche Tanzveranstaltungen nicht erlaubt sind.