Neue Kennzeichen-Verordnung für Krafträder in Kraft

Landkreis, 08.04.2011 - Pünktlich zum Beginn der Motorradsaison wird ein langgehegter Wunsch vieler Motorradfahrer wahr: ab sofort können sie in der Zulassungsstelle des Landkreises Lüneburg ein neues, schmales Kennzeichen für Krafträder erhalten. Die entsprechend geänderte Fahrzeug-Zulassungsverordnung tritt heute in Kraft.

„Auf den Kennzeichenschildern kann künftig eine verkleinerte Schrift verwendet werden“, sagt Jan Burmester von der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Lüneburg, „dadurch können nun längere Erkennungsnummern zugeteilt werden, ohne dass größere Schilder notwendig sind.“

Die Kleinsten der neuen Kennzeichen messen nur 18 x 20 Zentimeter. Auf ein Schild dieser Größe passt beispielsweise das Kennzeichen LG-LK10. Motorradfahrer haben somit noch mehr Möglichkeiten, ein Kennzeichen mit persönlichem Bezug auszusuchen. Im Internet unter www.lueneburg.de/wunschkennzeichen können sie Kennzeichen wie gewohnt reservieren.

Das neue Kraftrad-Kennzeichen ist auch als Saison- oder Oldtimerkennzeichen erhältlich. Eine Pflicht zum Tausch des Kennzeichens besteht aber nicht: die bisherigen Kennzeichenschilder bleiben gültig und können auch weiterhin zugeteilt werden.

Kürzere Kombinationen, also mit zwei oder drei Stellen hinter dem „LG“, zum Beispiel LG-LK1, dürfen künftig nicht mehr für Krafträder vergeben werden. Diese sind nur noch Importfahrzeugen vorbehalten, bei denen die Anbringung eines „normalen“ Kennzeichens nicht möglich ist. Wer eine kürzere Kombination sein Eigen nennt, darf diese aber behalten, solange das Motorrad existiert.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Lüneburg, Jan Burmester, Tel. 04131 26-1236 und Anja Beyer-Ferdinand, Tel. 04131 26-1239 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..