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Stille Feiertage beachten

Hansestadt, 03.04.2012 - In der Zeit von Gründonnerstag, 5. April, ab morgens 5 Uhr bis einschließlich Karsamstag, 7. April, um 24 Uhr sind öffentliche Tanzveranstaltungen nicht erlaubt. Dies sieht das Niedersächsische Sonn- und Feiertagsgesetz vor.

Außerdem sind am Karfreitag von 0 bis 24 Uhr alle öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen und sonstige öffentliche Veranstaltungen ohne höhere Interessen unzulässig. Der Landkreis Lüneburg bittet um entsprechende Beachtung.