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Kreis-Resolution soll Betreuungsgeld stoppen

Landkreis, 01.05.2012 - Nach der Resolution gegen die Reduzierung der Solarförderung will die Mehrheitsgruppe von SPD und Grünen im Kreistag des Landkreises Lüneburg nun auch eine Resolution gegen die geplante Einführung des Betreuungsgeldes durchsetzen. Ein entsprechender Antrag wurde jetzt für die kommende Kreistagssitzung am 7. Mai vorgelegt.

"Die geplante Einführung eines Betreuungsgeldes durch die Bundesregierung ist falsch! Wir brauchen diese Mittel dringend für den Bau von Krippenplätzen", begründet Nicole Ziemer, stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, den Antrag. Die Kommunen seien finanziell am Ende und könnten den Ausbau für die Betreuung von Unter-Dreijährigen allein nicht schultern. Nach Schätzungen, so die Mehrheitsgruppe, koste das Betreuungsgeld zwischen 1,3 und 2 Milliarden Euro, und damit fast die Hälfte der rund 4 Milliarden Euro für den gesamten Krippenausbau.

Ab dem 1. August 2013 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Für 35 Prozent der Unter-Dreijährigen soll dann ein Platz zur Verfügung gestellt werden. Doch SPD und Grüne im Kreistag kritisieren, dass diese Quote zu niedrig angesetzt sei. "In vielen Gemeinden, auch des Landkreises Lüneburg, zeichnet sich bereits jetzt ein sehr viel höherer Bedarf ab", heißt es in dem Antrag. Befürchtet wird, dass in Niedersachsen der Rechtsanspruch zum Stichtag möglicherweise nicht erfüllt werden kann.

Derzeit liegt der Ausbau in Niedersachsen bei einer Quote von 19,1 Prozent und damit deutlich unterhalb der Bedarfsquote von 35 Prozent. Niedersachsen belegt damit den vorletzten Platz der Bundesländer beim Ausbau, so der Antrag. Nach Auffassung der Mehrheitsgruppe sei dies vor allem dem Umstand geschuldet, dass Niedersachsen in den letzten Jahren nicht ausreichend eigene Landesmittel für den Betreuungsausbau bereitgestellt habe.

In dieser Situation nun ein Betreuungsgeld für diejenigen anzubieten, die ihr Kind nicht betreuen lassen wollen, sei nach Auffassung von SPD und Grünen aber die falsche Antwort. "Eine echte Wahlmöglichkeit zwischen zu Hause Betreuung und Krippenbetreuung muss gewährleistet sein", fordern die Antragsteller. Sie befürchten, dass ein finanzieller Anreiz für eine Betreuung zu Haus diese Wahlfreiheit einschränken könnte. "Dies wäre volkswirtschaftlich und bildungspolitisch fatal", so die Gruppe.

SPD und Grüne wollen auf der einen Seite Mitnahmeeffekte bei Besserverdienenden vermeiden, auf der anderen Seite, so der Antrag, drohe eine Anrechnung des Betreuungsgeldes bei Hartz IV-Empfängern mit der Folge, dass Familien letztlich nicht einen Cent mehr Geld zur Verfügung hätten. "100 Euro können auch in einem Normalverdiener-Haushalt über den Krippenbesuch entscheiden, wenn man die eingesparten 200 bis 300 Euro Elterngebühr für die Kita hinzurechnet", heißt es im Antrag.