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Niedersachsen hält trotz Kostenexplosion an A39 fest

Minister Bode antwortet auf Anfrage der Grünen - "Kosten und Nutzen steigen gleichermaßen"

Hannover, 11.05.2012 - Auch nach dem Mitte April bekannt gewordenen drastischen Kostenanstieg für den geplanten Bau der Autobahn 39 auf rund 1,1 Milliarden Euro sieht Niedersachsens Verkehrsminister Jörg Bode keinen Grund, auf das Projekt zu verzichten. In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Niedersächsischen Landtag weist Bode darauf hin, dass nicht nur die Kosten, sondern auch der Nutzen der A39 gestiegen sei.

"Ja, das kostet mehr. Dennoch bin ich der Meinung: das muss es uns am Ende allen wert sein", heißt es in der heute veröffentlichten Antwort von Verkehrsminister Bode auf die Anfrage der grünen Landtagsabgeordneten Miriam Staudte und Enno Hagenah. Sie wollten wissen, welches Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) sich für die A39 nach Zugrundelegung der neuen Kostenberechnung ergibt. Auslöser war neben den gestiegenen Kosten auch eine Einschätzung des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), der darauf hingewiesen hatte, dass die Entscheidung, die A7 südlich von Soltau komplett sechsspurig auszubauen, die erwartete Verkehrszunahme für die A39 reduzieren werde und damit die Daseinsberechtigung der A39 infrage stelle.

Wie berichtet, hatte das niedersächsische Verkehrsministerium Mitte April mitgeteilt, dass die Gesamtkosten für die A39 auf 1,1 Milliarden Euro steigen werden. Zuvor waren Bund und Land Niedersachsen noch von 630 Millionen Euro Gesamtkosten ausgegangen und hatten daraus ein Nutzen-Kosten-Verhältnis mit dem Wert 2,78 ermittelt. Selbst dieser Wert, der deutlich niedriger und damit ungünstiger war als erhofft, wird von A39-Gegnern aber immer noch als zu hoch eingeschätzt (LGheute berichtete).

|| Neuberechnung des NKV nicht erforderlich ||

Trotz der gestiegenen Kosten sieht Bode dennoch keinen Grund, von dem aktuellen NKV-Wert abzurücken. Er bezieht sich dabei auf die Bedarfsplanüberprüfung des Bundes aus dem Jahr 2010. Danach seien "neben den gestiegenen Baukosten die Nutzen stiftenden Werte ebenfalls um bis zu 20 Prozent gestiegen", heißt es in der Antwort des Ministers. Bund und Land gehen deshalb davon aus, dass sich bei der jetzt dargelegten Kostenentwicklung ein NKV ergibt, das die Bauwürdigkeit der A39 deutlich belege. "Eine aktuelle Neuberechnung des NKV durch den Bund scheint insoweit nicht erforderlich", so Bode.

Auch der geplante sechsspurige Ausbau der A7 zwischen dem Autobahndreieck Walsrode und der Anschlussstelle Walsrode werde an dem NKV-Wert nichts ändern, so Minister Bode. Staudte und Hagenah hatten auch danach gefragt. Der Bund, der für die Ermittlung des NKV zuständig ist, überprüfe alle Maßnahmen, bei denen sich gegenseitige Beeinflussungen ergeben, im Rahmen einer sogenannten Interdependenzberechnung, erklärte der Verkehrsminister. "Dadurch sind eventuelle Abhängigkeiten bereits in den Nutzen-Kosten-Verhältnissen enthalten", so Bode.

Zu der Frage der grünen Abgeordneten, mit welchen Mitteln und in welchem Zeitraum die nun teurere A39 finanziert werden sollen, bezieht sich das Verkehrsministerium in Hannover weiterhin auf den Investitionsrahmenplan des Bundes 2011-2015, denn darin sei der Neubau der A39 enthalten. Für Verkehrsminister Bode ist dies "ein deutliches Signal des Bundes, mit der Finanzierung des Baus der A39 nach Vorliegen baureifer Planfeststellungsbeschlüsse noch innerhalb der Laufzeit des IRP zu beginnen."

|| Güterverkehr nimmt bis 2025 um fast 80 Prozent zu ||

In seiner Antwort weist der Minister auch auf aktuelle Verkehrsprognosen hin. So gehen Gutachter derzeit davon aus, dass bis zum Jahr 2025 der Personenverkehr um 16 Prozent und der Güterverkehr um 79 Prozent zunehmen werden. Nach Ansicht der Experten werde dabei der größte Anteil des Güterverkehrsanstiegs auf der Straße stattfinden.

 

Hier ist ebenfalls die in der Antwort zu Frage 1 genannte Zuständigkeitsverteilung gegeben. Bekannt ist jedoch, dass der Bund bei der Projektbewertung im Zusammenhang mit der Bedarfsplanaufstellung alle Maßnahmen, bei denen sich gegenseitige Beeinflussungen ergeben, im Rahmen einer sogenannten Interdependenzberechnung gemeinsam überprüft. Dadurch sind eventuelle Abhängigkeiten bereits in den Nutzen-Kosten-Verhältnissen enthalten.