header

Wechselkennzeichen kommt am 1. Juli

Hansestadt, 15.06.2012 - Am 1. Juli 2012 wird das neue Wechselkennzeichen in Deutschland eingeführt, mit dem zwei Fahrzeuge abwechselnd genutzt werden können. Das Wechselkennzeichen ist zweigeteilt: ein kleines Schild ist fest am Fahrzeug anzubringen, der gemeinsame Teil wird nach Bedarf hin- und hergewechselt.

Fahrzeugbesitzer müssen jedoch einiges beachten: "Das Wechselkennzeichen gilt nur innerhalb der gleichen Fahrzeugklasse und beide Fahrzeuge müssen auf denselben Fahrzeughalter zugelassen sein", erklärt Jan Burmester von der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Lüneburg. Möglich sind die neuen Kennzeichen jeweils in den Fahrzeugklassen M1, L und O1. So können zum Beispiel ein PKW und ein Wohnmobil oder zwei Krafträder abwechselnd gefahren werden, auch Oldtimer sind erlaubt.

Ähnlich wie bei den Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen, darf der Halter das ungenutzte Fahrzeug mit Wechselkennzeichen jedoch nicht im öffentlichen Verkehrsraum parken. Eine Kombination von Saison- und Wechselkennzeichen ist nicht möglich.

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht keine Vergünstigungen für Fahrzeuge mit dem neuen Wechselkennzeichen vor. "Ob Sondertarife seitens der Versicherungen angeboten werden, sollten die Halter frühzeitig bei ihrer Versicherungsgesellschaft erfragen", rät Jan Burmester, "da beim Wechselkennzeichen nur jeweils eins der Fahrzeuge genutzt werden kann, sollten Halter vor der Zulassung überlegen, ob das Saisonkennzeichen oder die reguläre Zulassung nicht eine sinnvollere Alternative wäre."

Das Wechselkennzeichen kann ab 1. Juli 2012 bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Das Angebot gilt sowohl für Neuzulassungen als auch für bereits zugelassene Fahrzeuge. Neben den üblichen Zulassungsgebühren und den Kosten für den Satz Kennzeichenschilder sind für die Zuteilung des Wechselkennzeichens sechs Euro zusätzlich zu zahlen.