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Kein Bier unter 16

Handel und Gastronomie sollen Jugendschutz bei Alkohol beachten

Hansestadt, 27.07.2012 - Mit Beginn der Ferienzeit wird es für viele Schülerinnen und Schüler auch wieder viel Zeit geben, mit Freunden zu feiern und anzustoßen. Der Landkreis und die Hansestadt Lüneburg appellieren daher an Handel und Gastronomie in der Region, in den kommenden Wochen besonders auf den Jugendschutz zu achten. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit Alkohol. Um Bier zu kaufen, müssen Jugendliche mindestens 16 Jahre alt sein, hochprozentiger Alkohol ist für Jugendliche unter 18 Jahre tabu.

Wie wichtig Aufklärung für den Jugendschutz ist, zeigen die Ergebnisse der sechsten Alkoholtestkäufe-Runde: Bei insgesamt 70 Verkaufsstellen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg wurden Anfang des Jahres 25 Verstöße gegen das Jugendschutz ausgemacht. In rund 35 Prozent der Fälle erhielten die jungen Testkäufer also hochprozentigen Alkohol, der erst ab 18 Jahren freigegeben ist. Nur in einer Samtgemeinde stellten die Tester keinen Verstoß fest, anderenorts verstießen über die Hälfte der kontrollierten Geschäfte gegen das Jugendschutzgesetz. Insgesamt 45 Geschäfte in Hansestadt und Landkreis Lüneburg hatten sich an das Gesetz gehalten.

Den Mitarbeitern, die bei den Kontrollen hochprozentigen Alkohol an Minderjährige verkauft haben, droht nun ein Bußgeldbescheid bis zu einer Höhe von 150 Euro.

Ein Schwachpunkt bei den Alkoholtestkäufen war die Ermittlung des Alters an den Kassen. Häufig wurde beim Vorzeigen des Ausweises das Alter falsch berechnet oder es wurde erst gar nicht nach dem Ausweis gefragt. Geschäftsinhaber sollten daher ihre Mitarbeiter über die Jugendschutz-Gesetze informieren und ihnen Hilfsmittel zur Altersberechnung zur Verfügung stellen, fordert der Landkreis die Unternehmen auf.

"Die Ergebnisse zeigen, dass wir die Aufklärungsarbeit weiter vorantreiben und auch in Zukunft weitere unangekündigte Testkäufe in Zusammenarbeit mit der Polizei durchführen werden", sind sich Landrat Manfred Nahrstedt und Oberbürgermeister Ulrich Mädge einig, "denn Alkohol darf nicht an Jugendliche verkauft werden."

Seit 2009 werden in Hansestadt und Landkreis Lüneburg regelmäßig Alkoholtesteinkäufe durchgeführt, bei denen die Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen beim Verkauf von Alkohol kontrolliert werden. Die Sicherheitspartnerschaft der Polizeiinspektion Lüneburg/ Lüchow-Dannenberg/ Uelzen, der Hansestadt Lüneburg, des Landkreis Lüneburg, der Kommunen im Landkreis Lüneburg sowie der Drogenberatungsstelle Lüneburg wolle dem Alkoholmissbrauch von Jugendlichen weiterhin entschieden entgegentreten, teilte der Landkreis mit.