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Streit um "www.taxi-adendorf.de"

Hansestadt, 25.09.2012 - Vor der 7. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg - zugleich 1. Kammer für Handelssachen - ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingegangen. In dem Eilverfahren will die Betreibergesellschaft eines Taxiunternehmens aus Adendorf es einer Lüneburger Taxivermittlung untersagen lassen, im geschäftlichen Verkehr unter der Internetdomain "www.taxi-adendorf.de" Taxi-Dienstleistungen zu bewerben.

Die Antragstellerin macht geltend, dass die Werbung der Antragsgegnerin irreführend und daher unzulässig sei. Durch die Verwendung des Ortsnamens "Adendorf" entstehe der Eindruck, die Antragsgegnerin vermittle Aufträge für Taxiunternehmen, von denen zumindest einige ihren Sitz in Adendorf hätten. Tatsächlich aber seien bei der Antragsgegnerin jedoch etwa 40 Taxenfahrzeuge unterschiedlicher Unternehmen angeschlossen, die alle ihren Betriebssitz in der Stadt Lüneburg hätten.

Kunden, die ihre Fahrt in Adendorf antreten wollten, sei möglicherweise aber gerade daran gelegen, kein Taxiunternehmen aus Lüneburg zu beauftragen, weil sie dadurch die Kosten für die Anfahrt von außerhalb des gemeindebezogenen Pflichtfahrgebiets sparen könnten. Die mündliche Verhandlung findet am 27. September statt.