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Stadt darf Frommestraße 4 räumen

Gericht folgt Einschätzung der Hansestadt - Mieter müssen bis 11. November raus

Hansestadt, 06.11.2012 - Das einsturzgefährdete Haus in der Frommestraße 4 darf geräumt werden. Das hat heute der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in einem Eilverfahren entschieden. "Wir sehen uns durch das Urteil in unserer klaren Linie bestätigt", sagt Lüneburgs Stadtbaurätin Heike Gundermann. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses an der Frommestraße 4 müssen jetzt bis spätestens Sonntag, 11. November, um 24 Uhr das Haus räumen.

"Das ist keine Entscheidung, die uns jubeln lässt. Wir hätten gern an bausubstanzerhaltenden Lösungen gearbeitet, doch die Bewegungen im Untergrund haben uns keine Chance dazu gelassen", so Gundermann.

Die Hansestadt hatte kurz vor dem ursprünglichen Räumungstermin, der für den 1. November vorgesehen war, die geplante Räumung des Hauses verschieben müssen. Grund war ein beim Oberverwaltungsgericht eingereichter Schriftsatz eines Anwalts einer Bewohnerin, der die von der Hansestadt beauftragten Gutachten zur Standsicherheit des Hauses angegriffen hatte und zu dem sich die Stadt nach Aufforderung des Gerichts zu äußern hatte. Die Stadt hatte daraufhin die geplanten Räumungstermin verschieben müssen (LGheute berichtete).

Diese Entscheidung war insofern nicht unproblematisch, da die von der Stadt beauftragten Statiker dem Haus Frommestraße 4 nur eine Standsicherheit bis Ende Oktober bescheinigt hatten. Damit aber war plötzlich das Risiko eines möglichen Einsturzes des Gebäudes noch vor der angesetzten Räumung nicht mehr ausgeschlossen.

Das Problem hatte auch die Stadtverwaltung erkannt, sah aber keine Lösung: "Wir stecken in einem Dilemma", sagte Daniel Steinmeier, Pressesprecher der Stadt, gegenüber LGheute. Wer bei einem möglichen Schaden haftet, scheint daher nach wie vor ungeklärt. 

Ungeachtet dieses Problems blickt die Stadt bereits auf die Zeit nach der Räumung. Sie will versuchen, für die Frommestraße und die umliegenden Straßen ein Sanierungsgebiet auszuweisen. "Dadurch könnten wir die Entwicklung des Gebietes auch im Hinblick auf die Mietpreise mittelfristig stärker beeinflussen und die Sanierungen bestehender Gebäude privater Eigentümer unterstützen", erklärt Stadtbaurätin Gundermann.

Wo die noch verbliebenen Mieter der Frommestraße 4 bleiben sollen, ist allerdings noch ungeklärt. Wie die Stadt mitteilte, soll auch diesen Mietern wie bereits zuvor den Mietern des bereits geräumten Hauses Frommestraße 5 Unterstützung bei der Wohnungssuche und beim Unterstellen von Möbeln angeboten werden.