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Unklarheiten um die Elbvertiefung

Ist die Elbvertiefung "Ausbau" oder nur "Unterhaltung"?

Hannover, 11.11.2012 - Die Niedersächsische Landesregierung räumt dem Elbe-Seitenkanal und dem Ausbau des Schiffshebewerks Scharnebeck weiterhin Vorrang gegenüber einem Ausbau und einer Vertiefung der Mittleren Elbe ein. Dies geht aus der Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode (FDP) auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Kurt Herzog (Linke) hervor. Herzog wollte wissen, ob die Mittlere Elbe naturnah erhalten werden oder mit 1,60 Meter Fahrrinnentiefe ganzjährig schiffbar gemacht werden soll und wie vor diesem Hintergrund "Ausbau" und Unterhaltung" des Flusses einzuordnen seien.

|| "Unklarheiten in der Region" ||

Anlass für die Anfrage waren nach Angabe Herzogs "Zielsetzungen und Verlautbarungen verschiedener Repräsentanten von Verbänden auf Bundes- und Landesebene, die immer wieder eine Vertiefung der Fahrrinne auf 1,60 Meter fordern", um eine ganzjährige Schiffbarkeit der Mittleren Elbe zu gewährleisten. Dies stehe im Widerspruch zur Einrichtung eines Biosphärenreservats und dem Beschluss des Landtags 2007, wonach dem Erhalt des Flusses als letztem naturnahen großen Strom in Deutschland Vorrang zu geben sei. Nach Herzog führe dies "zu Unklarheiten insbesondere in der Region der mittleren Elbe".

Herzog wollte daher von der Landesregierung wissen, wie die Landesregierung den Landtagsbeschluss von 2007 umsetzen will, welche Maßnahmen genau auf der sogenannten Reststrecke zwischen Dömitz und Hitzacker erfolgen sollen und was dabei als "Ausbau" bzw. "Unterhaltung" einzuordnen sei. Außerdem bat der Abgeordnete um Auskunft, welche Maßnahmen angesichts der zahlreichen Tage mit Niedrigwasserständen an der Elbe vorgesehen bzw. tauglich seien, um eine ganzjährige Schiffbarkeit und eine 1,60 Meter tiefe Fahrrinne zu gewährleisten.

In seiner Antwort bekräftigte Verkehrsminister Bode die bisherige Haltung der Landesregierung, die sich für eine Optimierung und Anpassung des Elbe-Seitenkanals an die Anforderungen der heutigen Binnenschifffahrt einsetze. Daran habe auch die Zustimmung des Landes Niedersachsen zu einem gemeinsam von Bund und Ländern beschlossenen Eckpunkte-Papier "Strategisches Konzept für den Flussraum der Binnenelbe zwischen dem Wehr Geesthacht bei Hamburg und der Grenze zur Tschechischen Republik" nichts geändert, da die Zustimmung unter dem Vorbehalt der Aufnahme der Formulierung "Ein Ausbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse findet auch künftig nicht statt" in das Eckpunkte-Papier stehe.

|| "Unterhaltungsmaßnahmen nur im notwendigen Umfang" ||

Bereits im Juni 2008 habe sich die Landesregierung beim Bundesverkehrsminister dafür eingesetzt, "dass die Unterhaltungsmaßnahmen an der Mittelelbe nur im notwendigen Umfang und unter Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse erfolgen", so die Antwort des Ministers. Weitere Ausbaupläne sollten nicht mehr verfolgt werden, stattdessen solle ein verstärktes Augenmerk auf die Optimierung der Nutzbarkeit des Elbe-Seitenkanals gerichtet werden, wozu auch ein weiteres Schiffshebewerk in Scharnebeck zähle.

In seinem Schreiben vom 10. Ferbuar 2012 habe Ministerpräsident McAllister zudem Bundesverkehrsminister Ramsauer gebeten, trotz der angespannten Haushaltssituation die technischen Planungen für den Neubau einer Schleuse zu verstärken sowie die notwendigen Schritte für das Erreichen des Baurechts zeitnah einzuleiten.

Unbeantwortet blieb indes die Frage, was im Zusammenhang mit der ganzjährigen Schiffbarkeit der Mittleren Elbe unter "Ausbau" bzw. "Unterhaltung" zu verstehen sei. Da die dafür notwendigen Maßnahmen oft als "Unterhaltung" bezeichnet würden, hatte Herzog um eine entsprechende Abgrenzung dieser Begriffe gebeten.

Verkehrsminister Bode verwies hierzu auf die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Er habe die zuständige Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost in Magdeburg um entsprechende Informationen gebeten. Die noch ausstehende Antwort werde schriftlich nachgereicht, so Bode.