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Landesregierung lädt nicht zum Fracking ein

Hannover weist Kritik an Rundverfügung zurück - Künftig schärfere Anforderungen für Fracking-Genehmigung

Hannover, 21.11.2012 - Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium weist Presseberichterstattungen zurück, wonach die Landesregierung mit einer vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Ende Oktober herausgegebenen Rundverfügung dem Einsatz der umstrittenen Fracking-Technologie "Haus und Hof öffne" und zum Fracking einlade. "Diese Aussagen sind falsch und haben keine Grundlage", teilte das Ministerium heute mit. Grund für die Rundverfügung seien vielmehr die vorgezogene Berücksichtigung von Veränderungen an die Genehmigungspraxis sowie Konkretisierungen und Verschärfungen der bisherigen Anforderungen an die Genehmigungsanträge.

Das LBEG hatte am 31. Oktober eine Rundverfügung herausgegeben, in der "Mindestanforderungen an Betriebspläne, Prüfkriterien und Genehmigungsablauf für hydraulische Bohrlochbehandlungen in Erdöl- und Erdgaslagerstätten in Niedersachsen (Fracking)" dargestellt sind. Daraufhin habe es in Zeitungsberichten geheißen, dass mit dieser Verfügung Fracking in Niedersachsen Haus und Hof geöffnet werde und die Landesregierung mit dem neuen Erlass des Landesbergamts zum Fracking einlade. Da dies aber weiterhin verbreitet werde, sah sich das Ministerium jetzt zu einer Stellungnahme veranlasst.

|| Konkretisierungen und Verschärfungen ||

"Die Rundverfügung stellt definitiv nicht, wie derzeit behauptet, einen Freibrief für Fracking dar. Das Gegenteil ist der Fall", so das Ministerium. Vielmehr seien in die Rundverfügung Änderungen eingeflossen, die "aus der derzeitigen öffentlichen, politischen und sehr emotional geführten Diskussion" hervorgegangen seien und bereits jetzt umsetzbare Veränderungen an die Genehmigungspraxis beträfen. Darüber hinaus seien Konkretisierungen und teilweise Verschärfungen der bisherigen Anforderungen an Genehmigungsanträge vorgenommen worden, heißt es in der Mitteilung des Wirtschaftsministeriums.

Damit sollen die der Behörde vorliegenden Anträge nicht mehr nach der bisherigen rechtlichen Situation genehmigt werden, sondern würden bereits nach dem Verfahren mit den strengeren Kriterien bewertet. Auch würden die Beschränkungen, die seitens des Landes vorgenommen werden könnten, durch die Rundverfügung zur Regel für alle Anträge in Niedersachsen. Bislang konnten Anträge noch individuell im einzelnen Verfahren als Ergebnis einer Abwägung beauflagt werden.

Die Rundverfügung enthält unter anderem folgende Verschärfungen:

  1. Fracking wird in Wasserschutzgebieten nicht gestattet.
  2. Fracking wird in Trink- und Mineralwassergewinnungsgebieten nicht gestattet.
  3. Fracking wird in Heilquellenschutzgebieten nicht gestattet.
  4. Fracking wird in erdbebengefährdeten Gebieten nicht gestattet.
  5. Es dürfen nur Behandlungsflüssigkeiten verwendet werden, die als „schwach wassergefährdend" (Wassergefährdungsklasse I) oder als „nicht wassergefährdend" einzustufen sind.
  6. Der Mindestabstand zwischen der Obergrenze des hydraulisch erzeugten Risses und der Untergrenze von nutzbaren Grundwasserleitern muss mindestens 1000 m betragen.

 || Hannover für Umweltverträglichkeitsprüfung ||

Hinsichtlich der oft beklagten fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Öffentlichkeitsbeteiligung bei Frack-Maßnahmen stellte das Wirtschaftsministerium aber auch klar, dass durch das LBEG eine derartige Vorgabe nicht getroffen werden könne, da eine solche Regelung das Bundesrecht derzeit nicht vorsehe.

Allerdings setze sich die niedersächsische Landesregierung dafür ein, dass bei der unkonventionellen Gasförderung (Schiefergestein und Kohleflöze) künftig zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Dies gelte auch bei konventioneller Gasförderung und bei Geothermiebohrungen, "soweit diese nach der ersten Prüfung nachhaltige negative Umweltauswirkungen erwarten lassen oder sie nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können."

Auch soll generell eine Beweislastumkehr für Bergschäden eingeführt werden. Diese soll dann auch für obertägige Bohrungen und nicht nur für den Untertagebergbau gelten. Dies betreffe insbesondere Kavernenprojekte.

|| "Niedersachsen ist nicht die USA" ||

Das Wirtschaftsministerium räumte ein, dass viele Menschen verunsichert seien, da die beim Fracking verwendeten Flüssigkeiten mit schädlichen und zum Teil giftigen Additiven versehen seien, die teilweise im Boden verbleiben. Fernsehbilder aus Amerika, bei denen Gasflammen aus Wasserleitungen schlagen, würden ihr Übriges tun, um diese Ängste zu befeuern.

"Aber Niedersachsen ist nicht die USA", so das Ministerium. Hier herrschten ganz andere Umweltstandards, deren Einhaltung von den hiesigen Bergbehörden genau überprüft würden. Auch würden Bohrungen in Niedersachsen nur genehmigt, wenn negative Auswirkungen für Menschen und Umwelt ausgeschlossen seien. "Die Fracking-Technologie ist in Niedersachsen in den vergangenen 30 Jahren ca. 250 Mal angewendet worden - ohne umweltschädliche Auswirkungen."

Die Rundverfügung ist auf der Internetseite des LBEG (www.lbeg.niedersachsen.de) hinterlegt.