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Wer an der Bürgerbefragung teilnehmen darf

Informationen zum Wahltag am 20. Januar 2013

Hansestadt, 28.11.2012 - Am 20. Januar 2013 findet im Landkreis Lüneburg gleich ein doppelter Gang zur Wahlurne statt: An diesem Tag findet die Wahl zum Niedersächsischen Landtag statt und für die Bürger des Landkreises Lüneburg zugleich auch die Stimmabgabe zur geplanten Bürgerbefragung zum Bau der Elbbrücke zwischen Neu Darchau und Darchau. Wer wählen darf und wie das Verfahren zur Bürgerbefragung genau abläuft, darüber hat jetzt der Landkreis informiert.

Bei der Bürgerbefragung ist stimmberechtigt, wer am 20. Januar 2013 die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 20. Oktober 2012 seinen Hauptwohnsitz im Landkreis Lüneburg hat. Stimmberechtigte dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und sind in das Stimmberechtigten-Verzeichnis eingetragen. Das Verzeichnis kann bei der zuständigen Kommune in der Zeit vom 2. bis 4. Januar 2013 während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Sollte etwas nicht in Ordnung sein, kann das Verzeichnis berichtigt werden.

Die Stimmabgabe für die Bürgerbefragung findet in den gleichen Wahlräumen statt, in denen auch die Landtagswahl durchgeführt wird. Die Stimmabgabe ist am 20. Januar 2013 von 8 bis 18 Uhr möglich. In den Benachrichtigungskarten für die Landtagswahl sind die zuständigen Wahlräume angegeben. Personen, die zwar zur Teilnahme an der Bürgerbefragung, nicht aber an der Landtagswahl berechtigt sind, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Sie können den zuständigen Stimmbezirk und Wahlraum bei der zuständigen Kommune erfragen oder im Internet nachschauen. Der Landkreis Lüneburg hat unter www.lueneburg.de /buergerbefragung die Straßenverzeichnisse zu den Wahllokalen veröffentlicht, dort gibt es auch weitere Informationen zur Bürgerbefragung.

Es ist nicht möglich, den Stimmzettel per Brief zu übersenden. Wer möchte, kann seine Stimme aber bereits vor dem Wahltermin abgeben. Die Stimmzettel werden bei den Kommunen bereitgehalten. Sie können dort direkt ausgefüllt und in die Urne eingeworfen werden, und zwar bis Freitag, 18. Januar 2013, 13 Uhr. Danach ist die Stimmabgabe nur noch in den zugelassenen Wahlräumen möglich.