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Bürgerbefragung nach Änderung zulässig

Innenministerium kritisiert Verletzung des Sachlichkeitsgebots

Hansestadt, 30.11.2012 - Die Bürgerbefragung zum Bau der Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau kann durchgeführt werden, allerdings nur mit geändertem Stimmzettel und geändertem Merkblatt. Dies hat jetzt das Niedersächsische Innenministerium als Kommunalaufsicht des Landes Niedersachsen bekannt gegeben. Damit folgt das Ministerium nur in Teilen der Argumentation der CDU/RRP-Fraktion, die die Rechtmäßigkeit der Bürgerbefragung angezweifelt und deshalb das Ministerium um Prüfung gebeten hatte.

"Unsere Fraktion CDU/Bündnis 21/RRP sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Gruppe aus SPD und Grünen wie auch der Landrat in der Auseinandersetzung um die Elbquerung und die Bürgerbefragung den Boden der sachlichen Argumentation und Auseinandersetzung ein Stück weit verlassen haben", erklärt dazu Alexander Blume, Vorsitzender der CDU/Bündnis 21/RRP-Fraktion im Kreistag von Lüneburg.

Konkret beanstandet das Innenministerium Aussagen auf dem Stimmzettel und dem Merkblatt zur Bürgerbefragung. In der Antwort des Ministeriums heißt es: "Nicht dem Sachlichkeitsgebot genügt die Aussage in Stimmzettel und Merkblatt, dass Steigerungen der bisher veranschlagten Kosten von 45 Mio. Euro allein vom Landkreis Lüneburg getragen werden müssen." Dies sei so nicht richtig, da das Land sich bei den zuwendungsfähigen Baukosten einbringen werde und es bereits eine 75-prozentige Förderung in Aussicht gestellt habe.

Nicht durchsetzen konnte sich die Fraktion hingegen mit ihrer Kritik an den drei Antwortmöglichkeiten Ja / Nein / Nur, wenn der Eigenanteil des Landkreises Lüneburg 10 Millionen Euro nicht übersteigt. Dies sieht das Innenministerium als unproblematisch an. "Gegenstand und zugelassene Antwortmöglichkeit der Bürgerbefragung verstoßen auch nicht gegen das Recht der Kommunalverfassung. Die Bürgerbefragung ist gemäß § 35 NKomVG auf Grund ihrer rechtlichen Unverbindlichkeit für die Organe des Kreises weit unbeschränkter durchführbar als etwas Bürgerbegehren oder -entscheid", so das Ministerium.

Auch weitere Kritikpunkte der CDU/Bündnis 21/RRP-Fraktion wurden vom Innenministerium nicht mitgetragen, darunter der Hinweis auf die Baukosten in Höhe von 45 Millionen Euro sowie der Hinweis, dass anfallende Folgekosten zu Lasten anderer Projekte des Landkreises gehen könnten. Als zulässig wertet das Ministerium zudem die von der Fraktion kritisierte Wiedergabe der Ansichts des Landrats zu dem Projekt auf dem Merkblatt (LGheute berichtete).

Landrat Manfred Nahrstedt fühlt sich in seiner Meinung bestätigt, wonach er der Prüfung durch das Innenministerium gelassen entgegengesehen habe: "Für mich war immer klar, dass die Verwaltung rechtmäßig gearbeitet hat."

Das sieht Fraktionschef Alexander Blume anders. "Der Landrat irrt. Das Innenministerium hat festgestellt, dass Stimmzettel und Merkblatt gegen das rechtlich bindende Sachlichkeitsgebot verstoßen. Die Texte sind also in der vom Landrat vorgeschlagenen und von SPD und Grünen im Kreistag beschlossenen Fassung rechtswidrig", so Blume gegenüber LGheute.

Über die aktualisierten Entwürfe des Stimmzettels und des Merkblattes will der Kreisausschuss am kommenden Montag, 3. Dezember, entscheiden.